Donnerstag, 28. Oktober 2010

Tip für den ersten Gang zum Arbeitsamt

In der Regel wird kaum ein Referendar um den Gang zum Arbeitsamt herumkommen - auch wenn er finanziell so ausgestattet ist, dass er auf das Arbeitslosengeld nicht angewiesen ist. Denn sonst steht man am Tage nach der mündlichen Prüfung nicht nur ohne Job, sondern auch ohne Krankenversicherung, Pflegeversicherung, etc da. Meldet euch am besten spätestens drei Monate vor dem Termin eurer mündlichen Prüfung "arbeitssuchend". Tut ihr dies nicht innerhalb dieser Frist, müsst ihr euch gegebenenfalls mit dem Sachbearbeiter herumschlagen, der eine Sperre des Arbeitslosengeldes für eine Woche verhängen will.

Habt ihr diese Frist verpasst, gibt es dennoch eine Möglichkeit, nicht von einer solchen Sperre erwischt zu werden. Das Phänomen "Rechtsreferendar" ist den meisten Sachbearbeitern auf dem Arbeitsamt nicht bekannt. Somit wissen sie auch nichts mit dem Begriff "Referendariat" anzufangen. Ob der Sachbearbeiter euer Referendariat als normale Beschäftigung oder als reine Ausbildung einstuft, ist von Amt zu Amt und von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Nehmt also unbedingt einen Wisch mit, aus dem sich ausdrücklich ergibt, dass euer Referendariat ein "öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis" ist. Bei mir ergab sich das ausdrücklich aus der Ladung zur mündlichen Prüfung:




Denn für Ausbildungsverhältnisse gilt die dreimonatige Frist zur Arbeitssuchend-Meldung nicht. Somit kann es auch zu keiner Sperre kommen, wenn ihr euch beispielsweise erst am Tag nach euerer bestandenen mündlichen Prüfung arbeitssuchend meldet.

Stellt euch so oder so darauf ein, dass man euch innerhalb der Zeit zwischen Arbeitssuchend-Meldung und mündlicher Prüfung mit sinnlosen Terminen, Jobvorschlägen und Bewerbungsschreibenanforderungen nervt. Da Arbeitsamt-Sachbearbeiter keine Ahnung vom Referendariat und schon gar nicht von der juristischen Berufswelt haben, kann man es ihnen auch tausendmal erklären, dass jede Bewerbung ohne Zeugnis des 2. Staatsexamens sinnlos ist.

Arbeitsamt - die Erste!

Wie bereits geschrieben, habe ich heute den Weg zum Arbeitsamt auf mich genommen, um mich "arbeitssuchend" zu melden. Wie befürchtet, war es ein steiniger Weg und sein Ende ist derzeit nicht absehbar. Zunächst wurde ich darüber aufgeklärt, dass ich mich im Arbeitsamt befinde. Ein Arbeitsamt sei nicht zu verwechseln mit der ARGE. Die ARGE sei vielmehr auch gar nicht die ARGE, sondern das Jobcenter. Dennoch wolle man sich meiner annehmen, denn eigentlich sei ich ja auf dem Arbeitsamt auch richtig mit meinem Anliegen. Um einen Extra-Termin beim Jobcenter werde ich dennoch wohl nicht herumkommen.

So mancher Rechtsreferendar wird sich bei seinem ersten Besuch auf dem Arbeitsamt auf Sätze einstellen dürfen, wie: "Sie sind also derzeit Rechtsreferendar. Suchen Sie für die Zukunft wieder eine Anstellung als Rechtsreferendar?". Ich für meinen Teil habe dankend abgelehnt. Da ich ab Ende Januar voraussichtlich ohne Beschäftigung und bis zu meiner ersten Anstellung wohl oder übel ein paar Wochen - wenn es schlecht läuft, auch ein paar Monate - vor allem ohne Einkommen bin, erkundigte ich mich danach, ob es möglich sei, einen nahtlosen Übergang vom Referendarsgehalt - das genau genommen ja nicht mal ein Gehalt, sondern lediglich eine "Unterhaltsbeihilfe" ist - zum Arbeitslosengeld zu gewährleisten. Die Sachbearbeiterin klärte mich darüber auf, dass man circa einen Monat in der Luft hängt, bis das erste Arbeitslosengeld ausbezahlt wird.

Bei einem Referendarseinkommen von derzeit circa 810,- Euro netto darf ich mit grandiosen 460,- Euro Arbeitslosengeld rechnen. Allerdings wird der Antrag hierfür erst bewilligt, wenn auch die Einkommensbescheinigung der Bezügestelle des Bundeslandes vorliegt, in dem man sein Referendariat gemacht hat. Diese Bescheinigung wird zumindest in meinem Bundesland erst nach Ende der Dienstzeit ausgestellt. Also sind mir in dieser Hinsicht noch die Hände gebunden. Immerhin weiß ich jetzt zumindest, dass ich zusätzlich zu den 460,- Euro Arbeitslosengeld eine Aufstockung auf den Hartz IV Regelsatz beantragen kann. Dass ich dafür extra wieder auf ein anderes Amt rennen muss - nämlich zum Jobcenter -, nehme ich gerne in Kauf. Denn: einmal in meinem Leben wollte ich schon immer mal von Hartz IV leben. So kann ich dann später, wenn die ersten Millionen auf dem Konto sind, in jede Kamera sagen "Ich war in meinem Leben schon ganz unten und habe mich nach oben gekämpft!".

Das Ende naht - doch was kommt danach?

Seit nunmehr fast zwei Jahren bin ich Rechtsreferendar. Eben das, was der durchschnittliche Jura-Student in der Regel nach seinem abgeschlossenen Studium so wird. Die Klausuren des 2. Staatsexamens habe ich vor gut zwei Monaten hinter mich gebracht und warte nun auf die Ergebnisse der Klausuren und die voraussichtlich im Februar 2011 stattfindende mündliche Prüfung. Was dann kommt weiß allein der Geier. Ich zumindest weiß es nicht. Denn letztlich steht und fällt alles mit den Noten. Die Zeit bis zum endgültigen Ende und den anschließenden Wechsel ins Berufsleben bzw. in die Arbeitslosigkeit will ich nutzen, um euch ein wenig an dieser Phase teilhaben zu lassen.

Das Wesen der Ausbildung als Jurist ist es, dass man zumindest bis zur Bekanntgabe der Klausur-Noten des 2. Staatsexamens (Assessorexamen) nicht weiß, wie es in künftig mit einem weitergehen wird. Diplom- oder Bachelor-Studenten haben es da ein wenig einfacher. Sie tragen die Bestandteile ihrer Endnote bereits während des Studiums zusammen und können so schon frühzeitig absehen, welche Berufsperspektiven sich mit der voraussichtlichen Endnote ergeben. Dies geht beim Staatsexamen leider nicht, da sowohl die Note des Referendarsexamens (1. Staatsexamen), als auch die des Assessorexamens allein aus der jeweiligen Prüfung resultiert.

Da Rechtsreferendare somit nicht wirklich die Möglichkeit haben, sich vor Mitteilung der Examensergebnisse auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten, beginnt mit Ende der letzten Klausur das große Warten. Der erste weitere Schritt, der nach den schriftlichen Klausuren ansteht, ist für die meisten Referendare der Gang zum Arbeitsamt. Denn wer nicht das Risiko eingehen möchte, am Tag nach der mündlichen Prüfung mittellos dazustehen, sollte sich drei Monate vor Ende des Referendariats bei der Arbeitsagentur "arbeitssuchend" melden. Über Sinn und Unsinn dieser gesetzlichen Regelung lässt sich trefflich streiten, da man dem freundlichen Sachbearbeiter des Jobcenters auch nur verklickern kann, dass jede Bewerbung ohne Kenntnis der Examensnote für den Arsch ist.

Zwar kann man diese Meldung beim Arbeitsamt mittlerweile online abgeben, jedoch ist diese Möglichkeit mehr Schein, als Sein. Denn sie dient lediglich dazu, die Dreimonatsfrist nicht zu verpassen, entbindet einen aber gerade nicht von der Sinnlosigkeit, persönlich bei der Arbeitsagentur zu erscheinen und die Meldung vor Ort nochmals zu wiederholen. Ich habe die Online-Meldung heute abeschickt. Da ich gerade gesehen habe, dass das Arbeitsamt in meiner Stadt heute bis 18:00 Uhr geöffnet ist, werde ich mich wohl heute noch auf den Weg dorthin machen, um die persönliche Meldung auch gleich abzugeben. Was weg ist, ist eben weg.