Dienstag, 9. November 2010

Der Plan B. ?

Leider dauert es noch fast zwei Monate bis die Klausurergebnisse eintrudeln werden. Die Zeit bis dahin will ich nutzen, um mich seelisch und moralisch auf die Zeit nach dem Refrendariat einzustellen. Natürlich hofft ein jeder Referendar auf passable Ergebnisse, die einem den nahtlosen Übergang ins Berufsleben ermöglichen. In der Regel steht hierbei ein festes Anstellungsverhältnis auf Platz 1 der Wunschliste - sei es im Staatsdienst, in einer Kanzlei oder bei einem Unternehmen. Aber was, wenn das Ergebniss des 2. Staatsexamens nicht so ausfällt, wie erhofft? Dann bleibt für viele nur noch Plan B. - also der Weg in die Selbständigkeit.

Diesen Plan B. sollte man trotz des Hoffens auf akzeptable Noten nicht zu sehr vernachlässigen. Auch ich kann mir Schöneres vorstellen, als direkt nach dem Examen mit einer eigenen Kanzlei starten zu müssen. Jedoch bin ich der Meinung, dass man für diesen Fall bereits gegen Ende des Referendariats vorsorgen kann und auch sollte. Fallen die Ergebnisse dann doch besser aus, kann man diesen Plan B. immer noch getrost im Reißwolf entsorgen.

Sollte ich jedoch nicht um den Plan B. herumkommen, steht für mich zumindest momentan fest, dass mein Metier das Strafrecht sein wird. Strafrecht hat mir schon immer Spass gemacht und es handelt sich um ein Rechtsgebiet, dass zumindest für mich deutlich attraktiver ist, als die anderen juristischen Gebiete. Über diesen "Ich als Strafverteidiger"-Plan werde ich mir in der nächsten Zeit so meine Gedanken machen und euch darüber auf dem Laufenden halten.

Ich pack mich weg!

Wird ein Strafverfahren beispielsweise gegen Zahlungsauflage eingestellt oder wird dem Verurteilten im Rahmen des Bewährungsbeschlusses die Auflage gemacht, einen bestimmten Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, stellt sich dem Richter bzw. der Staatsanwaltschaft nicht selten die Frage: "An welche Einrichgung soll das Geld gehen?".

Das OLG Oldenburg hat daher ein Verzeichniss veröffentlicht, das diverse solcher gemeinnütziger Einrichtungen enthält. Neben einer Vielzahl vernünftiger möglicher Geldempfänger finden sich aber auch einige seltsame Kandidaten:
  • Blockflötenfreunde e.V. Oldenburg
  • Waldkindergarten Fuchs und Hase Wulsbüttel
  • Schrebergartenverein Neuengroden e.V.
  • Tennisclub Schortens e.V
  • Fischereiverein Meckelfeld/Glüsingen e.V.
  • Fanfarenzug Harste e.V.
  • Club für Amerikanische Collies
  • Baumhaus e.V. Oldenburg
  • Segelflugverein Aschendorf-Herbrum e.V.
Es fehlen nur noch die diversen als Kulturvereine getarnten Wettbüros, die es in jeder Stadt gibt oder Vereinigungen á la "Gebt das Hanf frei!" oder "Versorgungswerk für emeritierte Serienstraftäter", dann wäre die Liste wohl komplett.

Donnerstag, 4. November 2010

Das liebe Arbeitsamt mal wieder

Da ich ja letzte Woche den Weg zum Arbeitsamt nicht gescheut habe und mir dort auch gleich aufgetragen wurde bis Ende dieser Woche ein drei seitiges Formular auszufüllen und dieses samt Zeugnissen, Lebenslauf und Bewerbungsschreiben (!) abzugeben, bin ich dieser Bürgerpflicht heute nachgekommen. Zum Glück hatte ich noch einen Lebenslauf und eine Kopie meines 1. Staatsexamenszeugnisses hier noch irgendwo rumfliegen. Das Feld "Gehaltsvorstellungen" im Formular habe ich dann doch lieber mal frei gelassen. Aber eigentlich hätte ich schon gern "mind. 100.000,- Euro/p.a." eingetragen. Ich konnte es mir jedoch nicht verkneifen, folgenden Eintrag zu machen:

Dienstag, 2. November 2010

Sind deine Examensergebnisse auf dem Weg zu dir?

In vielen Bundesländern werden teilweise alle zwei Monate die Klausuren des 2. Staatsexamens geschrieben. Dann beginnt das lange Warten auf den Brief vom Prüfungsamt, der die Noten der Klausuren und die Prüfer der mündlichen Prüfung benennt. Leider ist in den meisten Bundesländern der Termin für den Versand der Noten nicht bekannt.

Meist trudeln die Briefe drei bis vier Wochen vor der Mündlichen ein. Ihr könnt diesen Artikel hier nutzen, um anderen Referendaren aus eurem Bundesland mitzuteilen, ob ihr eurern Brief schon erhalten habt. Nutzt dafür einfach die Kommentar-Funktion unter diesem Artikel. Ihr brauch euch nicht anzumelden.

Gebt bei eurer Antwort einfach ein, in welchem Bundesland ihr eure Klausuren geschrieben habt und wann genau ihr den Brief mit den Noten erhalten habt. Falls ihr wollt, könnt ihr gerne auch mitteilen, ob ihr mit euren Examensergebnissen zufrieden wart.

Hier noch ein paar Keywords, damit der Artikel auch von Google gefunden wird:
Examensergebnisse Ergebnisse Klausuren Termin Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020. Klausurergebnisse Prüfungsergebnisse Assessorexamen Referendarsexamen Staatsexamen Jura Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nds Nordrhein-Westphalen NRW Rheinland-Pflaz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen. Prüfungsamt AG LG OLG BGH ArbG Gerichtsbezirk. Post Referendariat juristische Staatsprüfung JPA.

Montag, 1. November 2010

Berufsaussichten für Juristen im Jahre 2011

Da ich ja voraussichtlich Anfang nächsten Jahres meine mündliche Prüfung ablegen werde, habe ich mich heute mal ein wenig mit dem Thema Berufsaussichten auseinandergesetzt. Zumindest die Statistik hinsichtlich derer, die mit mir im kommenden Jahr auf den Arbeitsmarkt strömen werden, scheint gar nicht mal so schlecht zu sein. Haben im Jahre 2007 noch 10.696 Jura-Studenten ihr 1. Staatsexamen abgelegt, so waren es im Jahre 2008 gerade einmal 7.865 Studenten (Quelle: Ausbildungsstatistik des BMJ). Diese signifikant niedrige Zahl dürfte darauf zurückzuführen sein, dass zu diesem Zeitpunkt in einigen Bundesländern die Prüfungsordnungen geändert wurden und eine Vielzahl von Jura-Studenten noch in den Genuss der alten Prüfungsordnung kommen wollte.

Nichtsdestotrotz scheint die Masse der Jura-Absolventen insgesamt langsam rückläufig zu sein. So machten in der Hochphase von 1995 bis 2001 jährlich zwischen 11.139 (2001) und 12.573 (1996) ihr 1. Examen. Wenn man nun für das Jahr 2008 die Zahl von 7.865 Uni-Absolventen heranzieht, wird nach zweijährigem Referendariat nun in etwa eine gleich hohe Anzahl auf den Markt strömen. Generell ist in den letzten Jahren auch die Zahl derer gesunken, die ihr 2. Staatsexamen abgelegt haben:
  • Jahr 2004 = 9.639 neue Volljuristen (nV)
  • Jahr 2006 = 8.573 nV
  • Jahr 2007 = 8.351 nV
  • Jahr 2008 = 8.345 nV
Auf jeden Rechtsanwalt in Deutschland entfallen derzeit statistisch durchschnittlich circa 600 Bundesbürger als potenzielle Mandanten. Den spanischen Juristen geht es da durchaus schlechter. Ein Anwalt dort hat statistisch gesehen, gerade einmal rund 270 Spanier, um sein Auskommen zu bestreiten. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer mitteilte, waren  in der Bundesrepublik zum 1. Januar 2010 insgesamt 153.251 Rechtsanwälte zugelassen. Dies sind zwar 1,91 Prozent mehr als im Jahr 2009, jedoch ist die Steigerung weiter zurückgegangen. Ob die - nicht nur im Bundestag - viel gescholtene Juristenschwemme nun endlich ein Ende hat oder ob die Zahlen lediglich den demographischen Wandel in Form eines allgemeinen Bevölkerungsrückgangs darstellen, bleibt abzuwarten.

Arbeitsamt - die Zweite!

Nachdem ich mich ja vergangene Woche zunächst online und dann auch im Anschluss daran gleich noch persönlich auf dem Amt arbeitssuchend gemeldet habe, geht das Behördentheater in die zweite Runde. Bei meinem Besuch auf dem Arbeitsamt wusste man von meiner Onlinemeldung nichts. Wo meine online abgegebenen Daten gelandet sind, konnte mir auch keiner sagen. Man gab mir auf, binnen einer Woche diverse Formulare auszufüllen und diese dann samt Lebenslauf und Bewerbungsschreiben beim Arbeitsamt abzugeben. Zur Sinnlosigkeit, eine Bewerbung zu verfassen, ohne zumindest die Ergebnisse der Klausuren zu kennen, brauche ich wohl nichts zu sagen.



Wie dem auch sei: einen Tag nach dem Besuch auf dem Arbeitsamt lag ein Schreiben des Hochschulteams des Arbeitsamtes in meinem Briefkasten. Meine Onlinemeldung war also nicht im Datennirvana verpufft, sondern wurde sogar sehr schnell bearbeitet. Leider in diesem Falle zu meinem Leidwesen. Denn nun muss ich mich sowohl mit dem "normalen" Arbeitsamt rumschlagen und eben auch noch mit dem "Hochschulteam". Netterweise wurde ich in dem Schreiben gleich zu einem Gespräch mit Frau Dr. Müller-Wattenscheid (Name von der Redaktion geändert, jedoch klang der wirkliche Name nicht wesentlich anders) eingeladen, bei dem sich die Dame mit mir über mein Bewerberangebot bzw. meine berufliche Situation unterhalten möchte. Das Schreiben enthielt tatsächlich die Überschrift "Einladung". Einladungen haben es ja so an sich, dass man sie auch ausschlagen kann, wenn man am fraglichen Termin gerade keine Zeit oder keine Lust hat. Leider steht da nicht nur "Einladung", sondern genauer genommen "1. Einladung". Also in etwa so was wie "1. Mahnung". Außerdem enthält die "1. Einladung" auch gleich eine Rechtsbehelfs- und Rechtsfolgenbelehrung darüber, was passiert, wenn ich zu dem Termin nicht erscheine. Ich halte euch auf dem Laufenden, was sich noch so tut...