Freitag, 30. Dezember 2011

Anlegen einer Augenbinde - Eine Schande für den Rechtsstaat

Es ist ein Phänomen, das man in letzter Zeit häufiger im Rahmen von Strafverfahren beobachten kann: bei Verhaftungen oder Vorführungen wird dem Beschuldigten eine Augenbinde angelegt, damit dieser nichts mehr sehen kann. Begründet wird eine solche Maßnahme in der Regel damit, dass man dem Delinquenten so die Planung einer möglichen Flucht erschwert.

Mich erinnern derlei Augenbinden aber eher an Exekutionen durch Unrecht-Regiemes oder Massenhinrichtungen durch Kriegsverbrecher. Das Anlegen einer Augenbinde ist ein Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen. Denn durch die Augenbinde wird auch der schlimmste Straftäter zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert. Daher ist Helfried Roubicek uneingeschränkt zuzustimmen, wenn er das Anlegen einer Augenbinde bei seinem Mandanten Thomas Drach als an Menschenunwürdigkeit grenzend ansieht.

Ein fensterloses Fahrzeug dürfte für derlei Fälle mehr als ausreichend sein. Ich bin gespannt, wann mal einer auf die Idee kommt, besonders gefährliche Straftäter narkotisiert in den Gerichtssaal zu chauffieren.

Mein Fazit: Es gibt nur eine Person, die in unserem Rechtsstaat in einem Strafverfahren eine Augenbinde zu tragen hat. Die Justitia!

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