Freitag, 30. Dezember 2011

Anlegen einer Augenbinde - Eine Schande für den Rechtsstaat

Es ist ein Phänomen, das man in letzter Zeit häufiger im Rahmen von Strafverfahren beobachten kann: bei Verhaftungen oder Vorführungen wird dem Beschuldigten eine Augenbinde angelegt, damit dieser nichts mehr sehen kann. Begründet wird eine solche Maßnahme in der Regel damit, dass man dem Delinquenten so die Planung einer möglichen Flucht erschwert.

Mich erinnern derlei Augenbinden aber eher an Exekutionen durch Unrecht-Regiemes oder Massenhinrichtungen durch Kriegsverbrecher. Das Anlegen einer Augenbinde ist ein Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen. Denn durch die Augenbinde wird auch der schlimmste Straftäter zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert. Daher ist Helfried Roubicek uneingeschränkt zuzustimmen, wenn er das Anlegen einer Augenbinde bei seinem Mandanten Thomas Drach als an Menschenunwürdigkeit grenzend ansieht.

Ein fensterloses Fahrzeug dürfte für derlei Fälle mehr als ausreichend sein. Ich bin gespannt, wann mal einer auf die Idee kommt, besonders gefährliche Straftäter narkotisiert in den Gerichtssaal zu chauffieren.

Mein Fazit: Es gibt nur eine Person, die in unserem Rechtsstaat in einem Strafverfahren eine Augenbinde zu tragen hat. Die Justitia!

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Dienstag, 15. November 2011

Meine Rechte bei Störungen im Mobilfunknetz

Derzeit gibt es bei einigen Mobilfunkbetreibern massive Probleme in den Handy-Netzen. Abgehende Anrufe sind nicht möglich, SMS werden nicht verschickt und die Datenverbindung streikt.

Solch ein Beispiel ist derzeit O2. Insbesondere in den Städten Berlin, Hamburg, München und Mannheim kommt es zu ständigen Störungen im Netz. Da man seitens O2 bisher nicht offiziell Stellung zu diesen Problemen bezogen hat, wurde von Netzaktivisten die Initiative wir-sind-einzelfall.de gegründet. Betroffene sind dazu aufgerufen, Störungen im O2-Netz über die Webseite der Aktivisten zu melden. In der Masse ist es eher Möglich, O2 zu einer offiziellen Stellungnahme zu bewegen.

Rechtlich gesehen stellen die dauernden Netzstörungen einen Minderungsgrund dar. Wer beispielsweise eine monatliche Grundgebühr bezahlt, kann diese bei Netzausfällen anteilig kürzen. Gleiches gilt für Handynutzer, die eine oder mehrere Flatrates gebucht haben und diese nun aufgrund der ständigen Störungen nicht entsprechend nutzen können. Der Gesetzgeber mutet es niemandem zu, für eine Leistung zu bezahlen, die ihm vom Leistungspflichtigen (zB O2) nicht gewährt wird. Dies gilt auch, wenn sich der Mobilfunkbetreiber auf höhere Gewalt beruft. Das ist nämlich sein Problem und nicht das des Verbrauchers.

Man kann solch ständigen Störungen aber auch durchaus etwas Positives abgewinnen: für viele können die andauernden Störungen im Mobilfunknetz eine willkommene Gelegenheit sein, vorzeitig aus ihrem Mobilfunkvertrag herauszukommen. Dieser Schritt ist die außerordentliche Kündigung. Viele Verbraucher haben in letzter Zeit einen neuen Handyvertrag abgeschlossen, da die Preise enorm gefallen sind. Was nützt einem aber ein solcher Vertrag, wenn man das Telefon wegen der Netzausfälle nicht adäquat nutzen kann. 

Hier sollte man daher bei ständigen Störungen wie folgt vorgehen:

1. Den Mobilfunkbetreiber schriftlich per Einschreiben anmahnen, indem man die Störungen genau dokumentiert und dem Provder eine angemessene Frist zur Beseitigung setzt (zwei Wochen sind mehr als angemessen, genaues Datum nennen). Hilfreich kann es sein, die außerordentliche Kündigung in dem Schreiben gleich mitanzudrohen.

2. Ist die Frist erfolglos verstrichen, lässt man dem Mobilfunkbetreiber schriftlich die außerordentliche (fristlose) Kündigung per Einschreiben zukommen.

Hinweisen möchte ich an dieser Stelle noch auf einen Fall, bei dem das Netz eines Mobilfunkbetreibers für einige Stunden ausgefallen war. Ein Vertragskunde forderte daraufhin vom Netzbetreiber eine anteilige Rückerstattung der Grundgebühr in Höhe von 15 Cent. Da man seitens des Anbieters hierauf nicht reagierte, klagte der Betroffene auf Zahlung und gewann den Prozess. Da ihm die Firma aber nur 10 Cent gutschrieb, beauftragte er kurzerhand den Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung der restlichen 5 Cent. Dies tat dieser auch umgehend. Denn ganzen Fall könnt ihr hier (von unten nach oben) nachlesen: http://15-cent.blogspot.com

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Samstag, 22. Oktober 2011

Wer kann mir einen guten Anwalt empfehlen? Ich, ich, ich !!!

Folgender - natürlich rein fiktiver und absolut an den Haaren herbeigezogener Fall:

Ein Anwalt sitzt in seinem stillen Kämmerlein. Lange hat schon kein Mandant mehr an der Tür geklingelt und das Telefon steht auch still. Aber: das Internet soll heute ja das Ding der Dinge sein. Was also tun?

PC hochfahren, Google aufrufen und in den Tiefen des Internetz jedes Forum durchforsten, ob da nicht irgendein potentieller Mandant auf Anwaltssuche ist. Natürlich wäre es zu profan, fast schon peinlich, wenn man sich als Anwalt selbst anbiedern würde.

Zum Glück gibt es aber noch solch nette User wie lassmirandadennsiewillja, maus20091 oder timtim100, die ganz selbstlos eine Empfehlung abgeben. Da wird mit Lob wie "wirklich guter Strafverteidiger", "zählt m.E. zu den besten Strafverteidigern" oder "Hat mich unglaublich gut vertreten" auch nicht gegeizt. Auffällig nur, dass sich jeder dieser drei User jeweils exakt an dem Tag in dem Forum angemeldet hat, in dem auch die Empfehlung für den jeweiligen Anwalt abgegeben wurde. Und natürlich hat jeder der drei genannten User nur exakt einen einzigen Beitrag in dem Forum getätigt. Ganz selbstlos haben sich die drei also extra in dem Forum angemeldet, um noch selbstloser einen Rechtsanwalt zu empfehlen. Das grenzt ja schon fast an wahre Nächstenliebe.

Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

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Donnerstag, 13. Oktober 2011

Der König Fußball und die W2M Ltd. - Keine Panik bei Abofallen

Bei so manch einem Smartphonebesitzer erscheint in letzter Zeit die Benachrichtigung, dass ein neues Königfußball-Update verfügbar sei auf dem Display. Klickt man nun auf die Benachrichtigung, öffnet sich der Internetbrowser, auf dem dann die Webseite "König Fußball" der W2M Ltd. (2nd Floor, Berkeley Square House, Berkeley Square, London, W1J6BD, UK) angezeigt wird.

Klickt man nun auf eines der angezeigten Videos - die in Wirklichkeit gar keine Videos, sondern reine Links sind - erscheint ein Fenster, in dem man seine Handynummer eingeben soll, um sich für den Service zu registrieren. Spätestens jetzt sollte auch dem letzten Dummen der Hinweis "(Abo für 4.99€/ Woche)" aufgefallen sein. Wer also freiwillig seine Handynummer in dieses Feld einträgt, ist selbst schuld, wenn er nachher ein Abo (Abrechnung über die Mobilfunkrechnung des eigenen Anbieters) an der Backe hat, dass er nicht mehr los wird.

Anders sieht es dagegen bei tatsächlichen Abofallen aus, bei denen einem allein schon durch den Klick auf den Benachrichtigungslink ein Abo untergejubelt wird. Dies ist technisch gesehen problemlos machbar, wenn der Link der Werbenachricht zu einer sog. WAP-Internetseite des Anbieters führt. Hier wird dem Abo-Anbieter die eigene Rufnummer bereits durch den Klick auf den Werbelink im Wege des sog. "MSISDN Recognition"-Verfahrens vom eigenen Mobilfunkanbieter übermittelt. Beliebt für derlei Abzocke sind Werbebanner, die von Werbenetzwerken wie Admob in kostenlosen Apps implementiert sind. Durch die Implementierung ist es technisch möglich, dass die eigene Rufnummer (und die Rufnummern sämtlicher Telefonbuchkontakte) direkt aus dem Handy ausgelesen und an den Werbenden übermittelt wird.

Wurde einem ein solches One-Click-Abo untergejubelt, erhält man meist eine Bestätigungs-SMS über den Abo-Abschluss. Diese SMS sollte man aufbewahren und sicherheitshalber samt Anbieternummer schriftlich archivieren. Rechtlich gesehen gibt es jedoch keinen Grund, in Panik zu verfallen. Ein rechtswirksamer Abo-Vertrag kann durch einen solch unbedachten Klick auf ein Werbebanner oder einen Internetlink nach deutschem Recht nicht zustande kommen. Auch sollte man sich meiner Meinung nach davor hüten, sofort eine Kündigungs-SMS (zB. "Abo STOP an die 88044") an den Anbieter zu schicken. Da man keinen Vertrag geschlossen hat, braucht man diesen auch nicht zu kündigen. Vielmehr sollte man regelmäßig seine Mobilfunkrechnung überprüfen, ob der Abo-Abzock-Anbieter unberechtigterweise über diese Geld abbuchen lässt. Dies sollte man dann schriftlich gegenüber dem Mobilfunkanbieter reklamieren. Es bietet sich an, die Lastschrift des Mobilfunkanbieters zurückbuchen zu lassen und die tatsächliche Rechnungssumme gekürzt um die unrechtmäßigen Abo-Gebühren an den Mobilfunkanbieter per Hand zu überweisen.

Man sollte sich aber in jedem Fall auf ein längeres Hin und Her mit dem eigenen Mobilfunkanbieter einstellen. Hier sollte man aber Durchhaltevermögen beweisen und sich nicht von etwaigen Mahnungen einschüchtern lassen.

Um herauszufinden, welche Firma die finanzielle Abwicklung für den Abobetreiber mit dem eigenen Mobilfunkanbieter übernommen hat, sollte man einen Blick in diese Liste der Eplus-Gruppe werfen. Mit etwas Glück findet man den Dienstleister dort.

Praxistip: einige Mobilfunkbetreiber bieten die Möglichkeit, den eigenen Vertrag für Drittanbieter und 0900-Nummern sperren zu lassen. Von dieser Möglichkeit sollte man Gebrauch machen, wenn damit keine größeren Kosten verbunden sind.

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Freitag, 2. September 2011

Gaby Köster und ihre verprellten Fans

Wie die Medien heute berichteten, kehrt Gaby Köster nach langer Öffentlichkeitspause in ebendiese zurück. Viel wurde in den letzten Jahren gemutmaßt, weshalb sie diese lange Pause einlegte. Über eine schwere Krankheit wie einen Schlaganfall wurde spekuliert, andernorts wurde sie bereits für tot erklärt - genaue Details wurden nie öffentlich. Wenn sich Medien des Themas um ihren Gesundheitszustand annahmen, erschienen recht schnell Anwälte auf der Bildfläche, die versuchten, diese Spekulationen zu unterbinden.

Rechtlich gesehen mag das juristische Vorgehen gegen die Berichterstattung über den Gesundheitszustand von Frau Köster nicht zu beanstanden sein. Auch ein Promi hat ein Recht auf Privatsphäre. Dies gilt insbesondere dann, wenn man möglichst Ruhe um seine Person braucht, um wieder vollständig genesen zu können.

Dennoch fragen sich jetzt insbesondere viele ihrer Fans, weshalb sie so lange über die Gründe für Gaby Kösters Rückzug aus der Öffentlichkeit im Dunkeln gelassen wurden. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Frau Köster ein Buch geschrieben hat, dass nun erscheint. Ein Fan von ihr formuliert es in einem Userbeitrag am 02.09.2011 wie folgt und bringt damit den Unmut zum Ausdruck, der bei vielen Fans von Gaby Köster nun herrscht:

So liebe Fans
Ich hoffe Ihr habt gut gespart denn nun geht es Frau Köster auf Promotour für ihr Buch.
Ich will nicht leugnen das ich ziemlich konsterniert bin über das Vorgehen welches Frau K. und Management an den Tag gelegt hat. Über Jahre wird mit Androhung von Klage gedroht wenn Worte über sie im Netz auftauchen. Nun soll Alles vergessen sein ??
Jetzt wo es ums Kohle machen geht taucht sie plötzlich auf
Nein Frau Köster :-)
Offensichtlich waren Sie schon länger in der Lage mit den Fans Kontakt auf zu nehmen und haben es NICHT ! getan. Sorry , wer so agiert braucht auch heute nicht kommen und um Mitleid etc buhlen um das Buch verkaufen zu können !!
Wer Gefühle anderer Menschen mit Füssen tritt hat mein Mitleid und meinen Respekt verloren.
Gaby Köster..... wer war das noch mal ?

Seine Rechte als Betroffener durchzusetzen ist die eine Sache. Gute Fanarbeit zu leisten, die andere. Bei allem Verständnis für Frau Kösters völligen Rückzug aus der Öffentlichkeit bleibt aber auch das Verständnis für die Verbitterung der Fans, die sich lange Zeit um Gaby Köster sorgten. Der Fall "Köster" zeigt, wie schnell man als Prominenter in ein anderes Licht rücken kann, wenn man die juristische Keule gegen diejenigen schwingt, die einem das Auskommen im Rampenlicht sichern.

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Dienstag, 12. Juli 2011

(Video) Handtaschenraub geht mächtig in die Hose

Wie gewonnen, so zerronnen - das mussten diese beiden Handtaschendiebe in Kuala Lumpur schmerzlich am eigenen Leib erfahren. Denn mit dieser geballten Zivilcourage der Passanten hatten sie wohl nicht gerechntet.



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Mittwoch, 6. Juli 2011

Statt Lotteriegewinn gab es Handschellen & Knast

Eine geniale Idee, offene Haftbefehle zu vollstrecken, hatte die Polizei im Jahre 2002 in Phoenix (USA). Die Gesuchten hatten allesamt ausstehende Geldstrafen nicht bezahlt, weshalb gegen sie nun die ersatzweise Haft vollstreckt werden sollte. Da viele der säumigen Straftäter jedoch nicht auffindbar waren kam ein findiger Beamter auf eine geniale Idee:

Man schrieb alle Gesuchten an und teilte ihnen schriftlich, sie hätten bei einer Lotterie gewonnen. In dem echt wirkenden Schreiben wurde ihnen dann gleich auch noch ein genauer Termin für die feierliche Gewinnübergabe in der Stadthalle genannt. Natürlich wollte sich keiner der vermeintlichen Gewinner seinen gewonnenen DVD-Player entgehen lassen. Was dann genau geschah, kann man sich genüsslich in diesem Video von der "Preisverleihung" ansehen.



Die meisten der Festgenommenen scheinen es zumindest mit Humor genommen zu haben.

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