Donnerstag, 9. Juni 2011

Verdammt nochmal, es heißt Schadensersatz!

Ich kann es nicht mehr hören! Ein für alle Mal: es heißt Schadensersatz und nicht Schadenersatz! Wir sind doch hier nicht in Österreich. Wer's mir nicht glaubt, kann ja mal ins Gesetz schauen, §§ 249 ff. BGB.

Jeder, der mir jetzt wieder damit kommt, dass es ja auch Türsteher und nicht Türssteher oder Fliegenfänger und nicht Fliegensfänger heißt, sagt doch auch nicht:

  • Hochtzeittorte
  • Gerichtdiener
  • Anwaltkanzlei
  • Schmerzengeld
  • Amtschimmel
Amen!

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12 Kommentare:

  1. Richtig, ebenso wie z.B. Schadensnummer - werden die Versicherungen auch nie lernen.

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  2. Kommt immer drauf an:

    § 8 Abs.3 PrümVtrAG (Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm): "Ist die Bundesrepublik Deutschland zum Ersatz des Schadens verpflichtet oder erstattet die Bundesrepublik Deutschland Schadenersatzleistungen..."

    § 10 EJG: "Die Verpflichtung zum Schadenersatz wegen unzulässiger oder unrichtiger Erhebung..."

    § 27 UmwG: "Ansprüche auf Schadenersatz, die sich auf Grund der Verschmelzung..."

    I. BMJWidKlagAnO: "...sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes..."


    § 9 Rindfleischetikettierungsgesetz - RiFlEtikettG (Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die besondere Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen und über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern: § 9 "Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch"

    Zur Versöhnung § 116 SGB X, wo gleich beide Varianten vorkommen:

    Abs. 1: "...und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz beziehen..."

    Abs. 5: "...als der geschuldete Schadenersatz nicht zur vollen Deckung des eigenen Schadens..."

    Jura is immer wieder wat Feines!

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  3. Ich sehe gerade, dass ich nicht der einzige bin, der sich über das fehlende S echauffiert:

    http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1606-Schadenersatz-vs.-Schadensersatz,-oder-Wie-Laienfehler-in-Gesetze-diffundieren.html

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  4. Kleiner Trost: in Österreich hört man dafür immer häufiger Schaden S ersatz :) (ja wirklich).

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  5. Erst heute morgen in der Europarechtsvorlesung sprach der Professor von Schadenersatz. Es kann doch nicht so schwer sein sich das Wort richtig zu merken.

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  6. Duden:
    Scha­den­er­satz, der
    Wortart: Substantiv, maskulin

    Rechtschreibung
    Worttrennung: Scha|den|er|satz
    Verwandte Form: Schadensersatz

    Bedeutung
    für einen Schaden zu leistender Ausgleich durch jemanden, der dazu verpflichtet ist
    Beispiele
    •Schadenersatz leisten
    •auf Schadenersatz klagen

    Aussprache
    Betonung: Sch a denersatz

    Grammatik
    Nominativ: der Schadenersatz
    Genitiv: des Schadenersatzes
    Dativ: dem Schadenersatz
    Akkusativ: den Schadenersatz

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  7. Wie schön, dass der Duden keine herrschende Meinung mehr ist. Warum auch sonst steht der Laden kurz vor der Pleite und hat deshalb jetzt erst einen umfassenden Online-Duden ins Netz gestellt.

    Es heißt definitiv Schadensersatz. Der Duden hat sich nicht am Fachterminus orientiert, sondern was weiß ich wo.

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  8. Der Duden kapituliert kurz oder lang vor jeder Sprachschlamperei. Da lobe ich mit den Zwiebelfisch.

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  9. Schaden(s)ersatz ist das Gegenstück zu "Zukunftsinvestitionen".

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  10. "Es ist ein Jammer, daß die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel." (Bertrand Russel)

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  11. Wessen Ersatz? Der des Schaden(S)
    Wessen Torte? Die der Hochzeit (kein S)

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