Donnerstag, 23. Dezember 2010

Strafanzeige gegen Autobahnpolizei

Eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hat sich nun ausgerechnet die Autobahnpolizei in NRW eingehandelt. Beanstandet wird darin nicht etwa, dass die Beamten besonders rücksichtslos gefahren wären oder eine Unfallstelle nicht ordnungsgemäß gesichert hätten. Stein des Anstoßes ist vielmehr, dass an diversen Autobahnbrücken in Nordrhein Westfalen seit Anfang Dezember Schilder mit der Aufschrift "Check your distance" angebracht wurden.

Etwas klarer wird die Sache, wenn man berücksichtig, wer die Strafanzeige erstattet hat: der Verein Deutsche Sprache eV. Der Vorsitzende des Vereins äußert sich zu den Schildern, dass diese für die meisten Deutschen unverständlich und ablenkend seien. Wenn die Polizei ausländische LKW-Fahrer ermahnen wolle, so solle sie das besser auf Polnisch, Dänisch oder Spanisch tun.

Recht gebe ich dem VDS im Hinblick auf die mittlerweile auch von Behörden vermehrt verwendeten Anglizismen, jedoch dürfte eine derartige Strafanzeige lediglich einen Staatsanwalt um fünf Minuten seiner Zeit berauben - nämlich die fünf Minuten, die er dafür braucht, um die Sache einzustellen. Den Volltext der Strafanzeige mit rechtlicher Würdigung findet sich als PDF auf der Seite des VDS.

Mehr zu den Hintergründen der "Check your distance"-Aktion findet sich in einer Pressemeldung des Polizeipräsidiums Dortmund.

Mittwoch, 22. Dezember 2010

Der leere Gefangenen-Bus (Video)

Auf einer Demo in Russland nimmt die Polizei zwei Demonstranten in Gewahrsam und sperrt sie in den Gefangenen-Bus. Ich vermute mal, dass es kleine Kompetenzprobleme hinsichtlich der Frage gab, wer für das Abschließen der Türe verantwortlich ist. Wie gewonnen, so zerronnen...

Dienstag, 21. Dezember 2010

Welcher Anwalt braucht schon eine Homepage?

Ich bin immer wieder fasziniert, wieviel Rechtsanwälte es noch gibt, die gänzlich ohne mediale Webpräsenz auskommen und stattdessen einzig von ihrem guten Ruf zu leben scheinen. Als Argument gegen eine eigene Webseite werden oft die vermeintlich unnötigen Kosten angeführt. Sucht man einen solchen Anwalt via Google, findet man ihn bestenfalls in diversen Gratis-Branchenverzeichnissen, in die er sich meist nicht mal selbst hat eintragen lassen. Zieht ein solcher Anwalt nun beispielsweise um oder ändert seine Telefonnummer, steht er nun vor dem Problem, dass in sämtlichen dieser Branchenverzeichnisse die überholten Kontaktdaten zu finden sind. Will er nun in diesen Onlineverzeichnissen seine Kontaktdaten aktualisieren, muss er sich dafür in der Regel auf der jeweiligen Seite anmelden - und das kostenpflichtig. Das zuvor für die eigene Webseite eingesparte Geld muss er so nun doppelt und dreifach wieder ausgeben, um nicht ganz in der Mitbewerbermasse unterzugehen.

Dabei muss man weder viel Geld für eine eigene Homepage investieren, noch besonders internet-affin sein. Eine Domain nebst ausreichendem Webspace findet man heute schon für weniger als 3,- Euro im Monat. Mit wenigen Klicks hat man sich dann auch schnell noch einen ansehnlichen Internetauftritt zusammengebastelt. Eine Werbeagentur oder einen Programmierer braucht man dafür in der Regel nicht.
Zwar ist die Zeit der blinkenden Gif-Animationen vorbei, jedoch findet sich auch unter den bereits vorhandenen Anwaltswebseiten noch so manche Seite, die mir den berüchtigten "Augenkrebs" verursacht. So beispielsweise diese von mir ob ihrer ausführlichen Inhalte sehr geschätzte Webseite. Doch selbst die Beauftragung eines sog. Webdesigners schützt nicht davor, dass die eigene Homepage später eher wie die Internetpräsenz eines Gebrauchtwagenhandels, als wie eine Anwaltshomepage aussieht, wie dieses Beispiel zeigt. Schlimm wird es für mich auch, wenn ich mich auf einer Homepage irgendwie nicht zurecht finde. Zu guter Letzt wollte ich noch schreiben, dass ich auf keiner Anwaltshomepage mehr auf die berühmte "Under Construction"-Gif Animation gestoßen bin. Ein Leser belehrte mich gerade eines Besseren. Aber es kann ja auch niemand erwarten, dass man innerhalb von fünf Jahren seine Homepage mal auf Vordermann bringt.

P.S.: Um den Rahmen hier nicht zu sprengen, werde ich dem Thema "Besonders einfallsreiche Domain-Namen für eine Anwaltshomepage" zu späterer Zeit einen eigenen Beitrag widmen. Vorschläge können gerne unter diesem Blogeintrag als Kommentar abgegeben werden (Anmeldung nicht erforderlich).

P.P.S.: Lesenswert ist auf vielen Anwaltshomepages auch die Kanzlei-Philosophie, die wohl zu den essentialia negotii auf einer Anwaltswebseite zu gehören scheint.

Anwälte als Schmuggler in JVA

Auf dem Blog der Kanzlei Hoenig aus Berlin erschien heute ein Blog-Eintrag, der von einem Anwalt berichtet, der versucht hatte, in einem Päckchen Kaffee drei Mobiltelefone für seinen Mandanten in die U-Haftanstalt Berlin Moabit zu schmuggeln. Zu seinem Pech wurde der werte Herr Advokat jedoch bei dem Schmuggelversuch erwischt. Die Chancen stehen also gut, dass bald ein Anwalt weniger den Markt bevölkert.

Dass sich mancher Anwalt als Kurierdienst im Bereich "Import & Export von Waren aller Art" betätigt, ist kein Geheimnis, aber zum Glück die Ausnahme. So flog beispielsweise im Jahr 2002 ein Rechtsanwalt auf, der für seinen Mandanten Haschisch in die JVA Tegel schmuggelte. Seine Anwaltszulassung hatte er bereits zurückgegeben, bevor er vom Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Haft ohne Bewährung hieß es für einen Rechtsanwalt, der bei seinen Mandantenbesuchen in den Jahren 2005 bis 2007 mehrfach zwischen 250gr. und 750gr. Haschisch in die JVA Uelzen geschmuggelt hatte. Es verwundert, dass er dafür lediglich mit einem dreijährigen Berufsverbot belegt wurde.

Montag, 20. Dezember 2010

Was kann ich dem Mandanten aus der Tasche ziehen?

Der ein oder andere frisch zugelassene Rechtsanwalt wird sich bei Aufnahme seiner Tätigkeit die Frage stellen: "Wieviel Honorar kann ich denn eigentlich so ungefähr von meinem Mandanten verlangen?". Klar, man kann sich strikt am RVG orientieren, jedoch scheint es ertragsreicher, mit dem Mandanten ein Stundenhonorar oder eine Festpreisvereinbarung zu treffen. Dabei dürfte sich so mancher Anwalt insgeheim schon in den Hintern gebissen haben, wenn er mit dem Mandanten einen nicht gerade niedrigen Festpreis vereinbart hat und dieser dann nach Unterzeichnung der Honorarvereinbarung verlautbaren lässt: "Sie sind ja richtig günstig. Ich hätte auch das doppelte bezahlt!".

Für diese Fälle gibt es nun das Programm "Gebührenrechner 1.0", das im Frühjahr 2011 auf den Markt kommen soll. Nun geht einem als Anwalt kein Euro mehr durch die Lappen, nur weil man mal wieder den Preis für seine Arbeit zu niedrig angesetzt hat.


Wie man dem Screenshot entnehmen kann, hilft das Programm auch dabei, Mandate auszusondern, die vielleicht auf den ersten Blick lukrativ erscheinen, sich dann im Laufe des Verfahrens aber als wahre Zeit-, Kosten- und Nervenfresser entpuppen. Gerüchten zu Folge soll es bald eine Version für Richter geben, die unter dem Titel "Akten schnell & unkompliziert wieder los werden" erscheinen wird. Auch wenn es manch einer nicht glauben mag, aber die oben zu sehenden Kriterien dürften wohl so mancher Festpreisvereinbarung zugrunde liegen - und das nicht unbedingt zu Unrecht.