Auf dem Blog der Kanzlei Hoenig aus Berlin erschien heute ein Blog-Eintrag, der von einem Anwalt berichtet, der versucht hatte, in einem Päckchen Kaffee drei Mobiltelefone für seinen Mandanten in die U-Haftanstalt Berlin Moabit zu schmuggeln. Zu seinem Pech wurde der werte Herr Advokat jedoch bei dem Schmuggelversuch erwischt. Die Chancen stehen also gut, dass bald ein Anwalt weniger den Markt bevölkert.
Dass sich mancher Anwalt als Kurierdienst im Bereich "Import & Export von Waren aller Art" betätigt, ist kein Geheimnis, aber zum Glück die Ausnahme. So flog beispielsweise im Jahr 2002 ein Rechtsanwalt auf, der für seinen Mandanten Haschisch in die JVA Tegel schmuggelte. Seine Anwaltszulassung hatte er bereits zurückgegeben, bevor er vom Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Haft ohne Bewährung hieß es für einen Rechtsanwalt, der bei seinen Mandantenbesuchen in den Jahren 2005 bis 2007 mehrfach zwischen 250gr. und 750gr. Haschisch in die JVA Uelzen geschmuggelt hatte. Es verwundert, dass er dafür lediglich mit einem dreijährigen Berufsverbot belegt wurde.
Drei Handys? Wie viele U-Häftlinge wollte denn der Kollege damit beglücken?
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