Montag, 20. Dezember 2010

Was kann ich dem Mandanten aus der Tasche ziehen?

Der ein oder andere frisch zugelassene Rechtsanwalt wird sich bei Aufnahme seiner Tätigkeit die Frage stellen: "Wieviel Honorar kann ich denn eigentlich so ungefähr von meinem Mandanten verlangen?". Klar, man kann sich strikt am RVG orientieren, jedoch scheint es ertragsreicher, mit dem Mandanten ein Stundenhonorar oder eine Festpreisvereinbarung zu treffen. Dabei dürfte sich so mancher Anwalt insgeheim schon in den Hintern gebissen haben, wenn er mit dem Mandanten einen nicht gerade niedrigen Festpreis vereinbart hat und dieser dann nach Unterzeichnung der Honorarvereinbarung verlautbaren lässt: "Sie sind ja richtig günstig. Ich hätte auch das doppelte bezahlt!".

Für diese Fälle gibt es nun das Programm "Gebührenrechner 1.0", das im Frühjahr 2011 auf den Markt kommen soll. Nun geht einem als Anwalt kein Euro mehr durch die Lappen, nur weil man mal wieder den Preis für seine Arbeit zu niedrig angesetzt hat.


Wie man dem Screenshot entnehmen kann, hilft das Programm auch dabei, Mandate auszusondern, die vielleicht auf den ersten Blick lukrativ erscheinen, sich dann im Laufe des Verfahrens aber als wahre Zeit-, Kosten- und Nervenfresser entpuppen. Gerüchten zu Folge soll es bald eine Version für Richter geben, die unter dem Titel "Akten schnell & unkompliziert wieder los werden" erscheinen wird. Auch wenn es manch einer nicht glauben mag, aber die oben zu sehenden Kriterien dürften wohl so mancher Festpreisvereinbarung zugrunde liegen - und das nicht unbedingt zu Unrecht.

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