Donnerstag, 23. Dezember 2010

Strafanzeige gegen Autobahnpolizei

Eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hat sich nun ausgerechnet die Autobahnpolizei in NRW eingehandelt. Beanstandet wird darin nicht etwa, dass die Beamten besonders rücksichtslos gefahren wären oder eine Unfallstelle nicht ordnungsgemäß gesichert hätten. Stein des Anstoßes ist vielmehr, dass an diversen Autobahnbrücken in Nordrhein Westfalen seit Anfang Dezember Schilder mit der Aufschrift "Check your distance" angebracht wurden.

Etwas klarer wird die Sache, wenn man berücksichtig, wer die Strafanzeige erstattet hat: der Verein Deutsche Sprache eV. Der Vorsitzende des Vereins äußert sich zu den Schildern, dass diese für die meisten Deutschen unverständlich und ablenkend seien. Wenn die Polizei ausländische LKW-Fahrer ermahnen wolle, so solle sie das besser auf Polnisch, Dänisch oder Spanisch tun.

Recht gebe ich dem VDS im Hinblick auf die mittlerweile auch von Behörden vermehrt verwendeten Anglizismen, jedoch dürfte eine derartige Strafanzeige lediglich einen Staatsanwalt um fünf Minuten seiner Zeit berauben - nämlich die fünf Minuten, die er dafür braucht, um die Sache einzustellen. Den Volltext der Strafanzeige mit rechtlicher Würdigung findet sich als PDF auf der Seite des VDS.

Mehr zu den Hintergründen der "Check your distance"-Aktion findet sich in einer Pressemeldung des Polizeipräsidiums Dortmund.

Mittwoch, 22. Dezember 2010

Der leere Gefangenen-Bus (Video)

Auf einer Demo in Russland nimmt die Polizei zwei Demonstranten in Gewahrsam und sperrt sie in den Gefangenen-Bus. Ich vermute mal, dass es kleine Kompetenzprobleme hinsichtlich der Frage gab, wer für das Abschließen der Türe verantwortlich ist. Wie gewonnen, so zerronnen...

Dienstag, 21. Dezember 2010

Welcher Anwalt braucht schon eine Homepage?

Ich bin immer wieder fasziniert, wieviel Rechtsanwälte es noch gibt, die gänzlich ohne mediale Webpräsenz auskommen und stattdessen einzig von ihrem guten Ruf zu leben scheinen. Als Argument gegen eine eigene Webseite werden oft die vermeintlich unnötigen Kosten angeführt. Sucht man einen solchen Anwalt via Google, findet man ihn bestenfalls in diversen Gratis-Branchenverzeichnissen, in die er sich meist nicht mal selbst hat eintragen lassen. Zieht ein solcher Anwalt nun beispielsweise um oder ändert seine Telefonnummer, steht er nun vor dem Problem, dass in sämtlichen dieser Branchenverzeichnisse die überholten Kontaktdaten zu finden sind. Will er nun in diesen Onlineverzeichnissen seine Kontaktdaten aktualisieren, muss er sich dafür in der Regel auf der jeweiligen Seite anmelden - und das kostenpflichtig. Das zuvor für die eigene Webseite eingesparte Geld muss er so nun doppelt und dreifach wieder ausgeben, um nicht ganz in der Mitbewerbermasse unterzugehen.

Dabei muss man weder viel Geld für eine eigene Homepage investieren, noch besonders internet-affin sein. Eine Domain nebst ausreichendem Webspace findet man heute schon für weniger als 3,- Euro im Monat. Mit wenigen Klicks hat man sich dann auch schnell noch einen ansehnlichen Internetauftritt zusammengebastelt. Eine Werbeagentur oder einen Programmierer braucht man dafür in der Regel nicht.
Zwar ist die Zeit der blinkenden Gif-Animationen vorbei, jedoch findet sich auch unter den bereits vorhandenen Anwaltswebseiten noch so manche Seite, die mir den berüchtigten "Augenkrebs" verursacht. So beispielsweise diese von mir ob ihrer ausführlichen Inhalte sehr geschätzte Webseite. Doch selbst die Beauftragung eines sog. Webdesigners schützt nicht davor, dass die eigene Homepage später eher wie die Internetpräsenz eines Gebrauchtwagenhandels, als wie eine Anwaltshomepage aussieht, wie dieses Beispiel zeigt. Schlimm wird es für mich auch, wenn ich mich auf einer Homepage irgendwie nicht zurecht finde. Zu guter Letzt wollte ich noch schreiben, dass ich auf keiner Anwaltshomepage mehr auf die berühmte "Under Construction"-Gif Animation gestoßen bin. Ein Leser belehrte mich gerade eines Besseren. Aber es kann ja auch niemand erwarten, dass man innerhalb von fünf Jahren seine Homepage mal auf Vordermann bringt.

P.S.: Um den Rahmen hier nicht zu sprengen, werde ich dem Thema "Besonders einfallsreiche Domain-Namen für eine Anwaltshomepage" zu späterer Zeit einen eigenen Beitrag widmen. Vorschläge können gerne unter diesem Blogeintrag als Kommentar abgegeben werden (Anmeldung nicht erforderlich).

P.P.S.: Lesenswert ist auf vielen Anwaltshomepages auch die Kanzlei-Philosophie, die wohl zu den essentialia negotii auf einer Anwaltswebseite zu gehören scheint.

Anwälte als Schmuggler in JVA

Auf dem Blog der Kanzlei Hoenig aus Berlin erschien heute ein Blog-Eintrag, der von einem Anwalt berichtet, der versucht hatte, in einem Päckchen Kaffee drei Mobiltelefone für seinen Mandanten in die U-Haftanstalt Berlin Moabit zu schmuggeln. Zu seinem Pech wurde der werte Herr Advokat jedoch bei dem Schmuggelversuch erwischt. Die Chancen stehen also gut, dass bald ein Anwalt weniger den Markt bevölkert.

Dass sich mancher Anwalt als Kurierdienst im Bereich "Import & Export von Waren aller Art" betätigt, ist kein Geheimnis, aber zum Glück die Ausnahme. So flog beispielsweise im Jahr 2002 ein Rechtsanwalt auf, der für seinen Mandanten Haschisch in die JVA Tegel schmuggelte. Seine Anwaltszulassung hatte er bereits zurückgegeben, bevor er vom Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Haft ohne Bewährung hieß es für einen Rechtsanwalt, der bei seinen Mandantenbesuchen in den Jahren 2005 bis 2007 mehrfach zwischen 250gr. und 750gr. Haschisch in die JVA Uelzen geschmuggelt hatte. Es verwundert, dass er dafür lediglich mit einem dreijährigen Berufsverbot belegt wurde.

Montag, 20. Dezember 2010

Was kann ich dem Mandanten aus der Tasche ziehen?

Der ein oder andere frisch zugelassene Rechtsanwalt wird sich bei Aufnahme seiner Tätigkeit die Frage stellen: "Wieviel Honorar kann ich denn eigentlich so ungefähr von meinem Mandanten verlangen?". Klar, man kann sich strikt am RVG orientieren, jedoch scheint es ertragsreicher, mit dem Mandanten ein Stundenhonorar oder eine Festpreisvereinbarung zu treffen. Dabei dürfte sich so mancher Anwalt insgeheim schon in den Hintern gebissen haben, wenn er mit dem Mandanten einen nicht gerade niedrigen Festpreis vereinbart hat und dieser dann nach Unterzeichnung der Honorarvereinbarung verlautbaren lässt: "Sie sind ja richtig günstig. Ich hätte auch das doppelte bezahlt!".

Für diese Fälle gibt es nun das Programm "Gebührenrechner 1.0", das im Frühjahr 2011 auf den Markt kommen soll. Nun geht einem als Anwalt kein Euro mehr durch die Lappen, nur weil man mal wieder den Preis für seine Arbeit zu niedrig angesetzt hat.


Wie man dem Screenshot entnehmen kann, hilft das Programm auch dabei, Mandate auszusondern, die vielleicht auf den ersten Blick lukrativ erscheinen, sich dann im Laufe des Verfahrens aber als wahre Zeit-, Kosten- und Nervenfresser entpuppen. Gerüchten zu Folge soll es bald eine Version für Richter geben, die unter dem Titel "Akten schnell & unkompliziert wieder los werden" erscheinen wird. Auch wenn es manch einer nicht glauben mag, aber die oben zu sehenden Kriterien dürften wohl so mancher Festpreisvereinbarung zugrunde liegen - und das nicht unbedingt zu Unrecht.

Dienstag, 9. November 2010

Der Plan B. ?

Leider dauert es noch fast zwei Monate bis die Klausurergebnisse eintrudeln werden. Die Zeit bis dahin will ich nutzen, um mich seelisch und moralisch auf die Zeit nach dem Refrendariat einzustellen. Natürlich hofft ein jeder Referendar auf passable Ergebnisse, die einem den nahtlosen Übergang ins Berufsleben ermöglichen. In der Regel steht hierbei ein festes Anstellungsverhältnis auf Platz 1 der Wunschliste - sei es im Staatsdienst, in einer Kanzlei oder bei einem Unternehmen. Aber was, wenn das Ergebniss des 2. Staatsexamens nicht so ausfällt, wie erhofft? Dann bleibt für viele nur noch Plan B. - also der Weg in die Selbständigkeit.

Diesen Plan B. sollte man trotz des Hoffens auf akzeptable Noten nicht zu sehr vernachlässigen. Auch ich kann mir Schöneres vorstellen, als direkt nach dem Examen mit einer eigenen Kanzlei starten zu müssen. Jedoch bin ich der Meinung, dass man für diesen Fall bereits gegen Ende des Referendariats vorsorgen kann und auch sollte. Fallen die Ergebnisse dann doch besser aus, kann man diesen Plan B. immer noch getrost im Reißwolf entsorgen.

Sollte ich jedoch nicht um den Plan B. herumkommen, steht für mich zumindest momentan fest, dass mein Metier das Strafrecht sein wird. Strafrecht hat mir schon immer Spass gemacht und es handelt sich um ein Rechtsgebiet, dass zumindest für mich deutlich attraktiver ist, als die anderen juristischen Gebiete. Über diesen "Ich als Strafverteidiger"-Plan werde ich mir in der nächsten Zeit so meine Gedanken machen und euch darüber auf dem Laufenden halten.

Ich pack mich weg!

Wird ein Strafverfahren beispielsweise gegen Zahlungsauflage eingestellt oder wird dem Verurteilten im Rahmen des Bewährungsbeschlusses die Auflage gemacht, einen bestimmten Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, stellt sich dem Richter bzw. der Staatsanwaltschaft nicht selten die Frage: "An welche Einrichgung soll das Geld gehen?".

Das OLG Oldenburg hat daher ein Verzeichniss veröffentlicht, das diverse solcher gemeinnütziger Einrichtungen enthält. Neben einer Vielzahl vernünftiger möglicher Geldempfänger finden sich aber auch einige seltsame Kandidaten:
  • Blockflötenfreunde e.V. Oldenburg
  • Waldkindergarten Fuchs und Hase Wulsbüttel
  • Schrebergartenverein Neuengroden e.V.
  • Tennisclub Schortens e.V
  • Fischereiverein Meckelfeld/Glüsingen e.V.
  • Fanfarenzug Harste e.V.
  • Club für Amerikanische Collies
  • Baumhaus e.V. Oldenburg
  • Segelflugverein Aschendorf-Herbrum e.V.
Es fehlen nur noch die diversen als Kulturvereine getarnten Wettbüros, die es in jeder Stadt gibt oder Vereinigungen á la "Gebt das Hanf frei!" oder "Versorgungswerk für emeritierte Serienstraftäter", dann wäre die Liste wohl komplett.

Donnerstag, 4. November 2010

Das liebe Arbeitsamt mal wieder

Da ich ja letzte Woche den Weg zum Arbeitsamt nicht gescheut habe und mir dort auch gleich aufgetragen wurde bis Ende dieser Woche ein drei seitiges Formular auszufüllen und dieses samt Zeugnissen, Lebenslauf und Bewerbungsschreiben (!) abzugeben, bin ich dieser Bürgerpflicht heute nachgekommen. Zum Glück hatte ich noch einen Lebenslauf und eine Kopie meines 1. Staatsexamenszeugnisses hier noch irgendwo rumfliegen. Das Feld "Gehaltsvorstellungen" im Formular habe ich dann doch lieber mal frei gelassen. Aber eigentlich hätte ich schon gern "mind. 100.000,- Euro/p.a." eingetragen. Ich konnte es mir jedoch nicht verkneifen, folgenden Eintrag zu machen:

Dienstag, 2. November 2010

Sind deine Examensergebnisse auf dem Weg zu dir?

In vielen Bundesländern werden teilweise alle zwei Monate die Klausuren des 2. Staatsexamens geschrieben. Dann beginnt das lange Warten auf den Brief vom Prüfungsamt, der die Noten der Klausuren und die Prüfer der mündlichen Prüfung benennt. Leider ist in den meisten Bundesländern der Termin für den Versand der Noten nicht bekannt.

Meist trudeln die Briefe drei bis vier Wochen vor der Mündlichen ein. Ihr könnt diesen Artikel hier nutzen, um anderen Referendaren aus eurem Bundesland mitzuteilen, ob ihr eurern Brief schon erhalten habt. Nutzt dafür einfach die Kommentar-Funktion unter diesem Artikel. Ihr brauch euch nicht anzumelden.

Gebt bei eurer Antwort einfach ein, in welchem Bundesland ihr eure Klausuren geschrieben habt und wann genau ihr den Brief mit den Noten erhalten habt. Falls ihr wollt, könnt ihr gerne auch mitteilen, ob ihr mit euren Examensergebnissen zufrieden wart.

Hier noch ein paar Keywords, damit der Artikel auch von Google gefunden wird:
Examensergebnisse Ergebnisse Klausuren Termin Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020. Klausurergebnisse Prüfungsergebnisse Assessorexamen Referendarsexamen Staatsexamen Jura Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nds Nordrhein-Westphalen NRW Rheinland-Pflaz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen. Prüfungsamt AG LG OLG BGH ArbG Gerichtsbezirk. Post Referendariat juristische Staatsprüfung JPA.

Montag, 1. November 2010

Berufsaussichten für Juristen im Jahre 2011

Da ich ja voraussichtlich Anfang nächsten Jahres meine mündliche Prüfung ablegen werde, habe ich mich heute mal ein wenig mit dem Thema Berufsaussichten auseinandergesetzt. Zumindest die Statistik hinsichtlich derer, die mit mir im kommenden Jahr auf den Arbeitsmarkt strömen werden, scheint gar nicht mal so schlecht zu sein. Haben im Jahre 2007 noch 10.696 Jura-Studenten ihr 1. Staatsexamen abgelegt, so waren es im Jahre 2008 gerade einmal 7.865 Studenten (Quelle: Ausbildungsstatistik des BMJ). Diese signifikant niedrige Zahl dürfte darauf zurückzuführen sein, dass zu diesem Zeitpunkt in einigen Bundesländern die Prüfungsordnungen geändert wurden und eine Vielzahl von Jura-Studenten noch in den Genuss der alten Prüfungsordnung kommen wollte.

Nichtsdestotrotz scheint die Masse der Jura-Absolventen insgesamt langsam rückläufig zu sein. So machten in der Hochphase von 1995 bis 2001 jährlich zwischen 11.139 (2001) und 12.573 (1996) ihr 1. Examen. Wenn man nun für das Jahr 2008 die Zahl von 7.865 Uni-Absolventen heranzieht, wird nach zweijährigem Referendariat nun in etwa eine gleich hohe Anzahl auf den Markt strömen. Generell ist in den letzten Jahren auch die Zahl derer gesunken, die ihr 2. Staatsexamen abgelegt haben:
  • Jahr 2004 = 9.639 neue Volljuristen (nV)
  • Jahr 2006 = 8.573 nV
  • Jahr 2007 = 8.351 nV
  • Jahr 2008 = 8.345 nV
Auf jeden Rechtsanwalt in Deutschland entfallen derzeit statistisch durchschnittlich circa 600 Bundesbürger als potenzielle Mandanten. Den spanischen Juristen geht es da durchaus schlechter. Ein Anwalt dort hat statistisch gesehen, gerade einmal rund 270 Spanier, um sein Auskommen zu bestreiten. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer mitteilte, waren  in der Bundesrepublik zum 1. Januar 2010 insgesamt 153.251 Rechtsanwälte zugelassen. Dies sind zwar 1,91 Prozent mehr als im Jahr 2009, jedoch ist die Steigerung weiter zurückgegangen. Ob die - nicht nur im Bundestag - viel gescholtene Juristenschwemme nun endlich ein Ende hat oder ob die Zahlen lediglich den demographischen Wandel in Form eines allgemeinen Bevölkerungsrückgangs darstellen, bleibt abzuwarten.

Arbeitsamt - die Zweite!

Nachdem ich mich ja vergangene Woche zunächst online und dann auch im Anschluss daran gleich noch persönlich auf dem Amt arbeitssuchend gemeldet habe, geht das Behördentheater in die zweite Runde. Bei meinem Besuch auf dem Arbeitsamt wusste man von meiner Onlinemeldung nichts. Wo meine online abgegebenen Daten gelandet sind, konnte mir auch keiner sagen. Man gab mir auf, binnen einer Woche diverse Formulare auszufüllen und diese dann samt Lebenslauf und Bewerbungsschreiben beim Arbeitsamt abzugeben. Zur Sinnlosigkeit, eine Bewerbung zu verfassen, ohne zumindest die Ergebnisse der Klausuren zu kennen, brauche ich wohl nichts zu sagen.



Wie dem auch sei: einen Tag nach dem Besuch auf dem Arbeitsamt lag ein Schreiben des Hochschulteams des Arbeitsamtes in meinem Briefkasten. Meine Onlinemeldung war also nicht im Datennirvana verpufft, sondern wurde sogar sehr schnell bearbeitet. Leider in diesem Falle zu meinem Leidwesen. Denn nun muss ich mich sowohl mit dem "normalen" Arbeitsamt rumschlagen und eben auch noch mit dem "Hochschulteam". Netterweise wurde ich in dem Schreiben gleich zu einem Gespräch mit Frau Dr. Müller-Wattenscheid (Name von der Redaktion geändert, jedoch klang der wirkliche Name nicht wesentlich anders) eingeladen, bei dem sich die Dame mit mir über mein Bewerberangebot bzw. meine berufliche Situation unterhalten möchte. Das Schreiben enthielt tatsächlich die Überschrift "Einladung". Einladungen haben es ja so an sich, dass man sie auch ausschlagen kann, wenn man am fraglichen Termin gerade keine Zeit oder keine Lust hat. Leider steht da nicht nur "Einladung", sondern genauer genommen "1. Einladung". Also in etwa so was wie "1. Mahnung". Außerdem enthält die "1. Einladung" auch gleich eine Rechtsbehelfs- und Rechtsfolgenbelehrung darüber, was passiert, wenn ich zu dem Termin nicht erscheine. Ich halte euch auf dem Laufenden, was sich noch so tut...

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Tip für den ersten Gang zum Arbeitsamt

In der Regel wird kaum ein Referendar um den Gang zum Arbeitsamt herumkommen - auch wenn er finanziell so ausgestattet ist, dass er auf das Arbeitslosengeld nicht angewiesen ist. Denn sonst steht man am Tage nach der mündlichen Prüfung nicht nur ohne Job, sondern auch ohne Krankenversicherung, Pflegeversicherung, etc da. Meldet euch am besten spätestens drei Monate vor dem Termin eurer mündlichen Prüfung "arbeitssuchend". Tut ihr dies nicht innerhalb dieser Frist, müsst ihr euch gegebenenfalls mit dem Sachbearbeiter herumschlagen, der eine Sperre des Arbeitslosengeldes für eine Woche verhängen will.

Habt ihr diese Frist verpasst, gibt es dennoch eine Möglichkeit, nicht von einer solchen Sperre erwischt zu werden. Das Phänomen "Rechtsreferendar" ist den meisten Sachbearbeitern auf dem Arbeitsamt nicht bekannt. Somit wissen sie auch nichts mit dem Begriff "Referendariat" anzufangen. Ob der Sachbearbeiter euer Referendariat als normale Beschäftigung oder als reine Ausbildung einstuft, ist von Amt zu Amt und von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Nehmt also unbedingt einen Wisch mit, aus dem sich ausdrücklich ergibt, dass euer Referendariat ein "öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis" ist. Bei mir ergab sich das ausdrücklich aus der Ladung zur mündlichen Prüfung:




Denn für Ausbildungsverhältnisse gilt die dreimonatige Frist zur Arbeitssuchend-Meldung nicht. Somit kann es auch zu keiner Sperre kommen, wenn ihr euch beispielsweise erst am Tag nach euerer bestandenen mündlichen Prüfung arbeitssuchend meldet.

Stellt euch so oder so darauf ein, dass man euch innerhalb der Zeit zwischen Arbeitssuchend-Meldung und mündlicher Prüfung mit sinnlosen Terminen, Jobvorschlägen und Bewerbungsschreibenanforderungen nervt. Da Arbeitsamt-Sachbearbeiter keine Ahnung vom Referendariat und schon gar nicht von der juristischen Berufswelt haben, kann man es ihnen auch tausendmal erklären, dass jede Bewerbung ohne Zeugnis des 2. Staatsexamens sinnlos ist.

Arbeitsamt - die Erste!

Wie bereits geschrieben, habe ich heute den Weg zum Arbeitsamt auf mich genommen, um mich "arbeitssuchend" zu melden. Wie befürchtet, war es ein steiniger Weg und sein Ende ist derzeit nicht absehbar. Zunächst wurde ich darüber aufgeklärt, dass ich mich im Arbeitsamt befinde. Ein Arbeitsamt sei nicht zu verwechseln mit der ARGE. Die ARGE sei vielmehr auch gar nicht die ARGE, sondern das Jobcenter. Dennoch wolle man sich meiner annehmen, denn eigentlich sei ich ja auf dem Arbeitsamt auch richtig mit meinem Anliegen. Um einen Extra-Termin beim Jobcenter werde ich dennoch wohl nicht herumkommen.

So mancher Rechtsreferendar wird sich bei seinem ersten Besuch auf dem Arbeitsamt auf Sätze einstellen dürfen, wie: "Sie sind also derzeit Rechtsreferendar. Suchen Sie für die Zukunft wieder eine Anstellung als Rechtsreferendar?". Ich für meinen Teil habe dankend abgelehnt. Da ich ab Ende Januar voraussichtlich ohne Beschäftigung und bis zu meiner ersten Anstellung wohl oder übel ein paar Wochen - wenn es schlecht läuft, auch ein paar Monate - vor allem ohne Einkommen bin, erkundigte ich mich danach, ob es möglich sei, einen nahtlosen Übergang vom Referendarsgehalt - das genau genommen ja nicht mal ein Gehalt, sondern lediglich eine "Unterhaltsbeihilfe" ist - zum Arbeitslosengeld zu gewährleisten. Die Sachbearbeiterin klärte mich darüber auf, dass man circa einen Monat in der Luft hängt, bis das erste Arbeitslosengeld ausbezahlt wird.

Bei einem Referendarseinkommen von derzeit circa 810,- Euro netto darf ich mit grandiosen 460,- Euro Arbeitslosengeld rechnen. Allerdings wird der Antrag hierfür erst bewilligt, wenn auch die Einkommensbescheinigung der Bezügestelle des Bundeslandes vorliegt, in dem man sein Referendariat gemacht hat. Diese Bescheinigung wird zumindest in meinem Bundesland erst nach Ende der Dienstzeit ausgestellt. Also sind mir in dieser Hinsicht noch die Hände gebunden. Immerhin weiß ich jetzt zumindest, dass ich zusätzlich zu den 460,- Euro Arbeitslosengeld eine Aufstockung auf den Hartz IV Regelsatz beantragen kann. Dass ich dafür extra wieder auf ein anderes Amt rennen muss - nämlich zum Jobcenter -, nehme ich gerne in Kauf. Denn: einmal in meinem Leben wollte ich schon immer mal von Hartz IV leben. So kann ich dann später, wenn die ersten Millionen auf dem Konto sind, in jede Kamera sagen "Ich war in meinem Leben schon ganz unten und habe mich nach oben gekämpft!".

Das Ende naht - doch was kommt danach?

Seit nunmehr fast zwei Jahren bin ich Rechtsreferendar. Eben das, was der durchschnittliche Jura-Student in der Regel nach seinem abgeschlossenen Studium so wird. Die Klausuren des 2. Staatsexamens habe ich vor gut zwei Monaten hinter mich gebracht und warte nun auf die Ergebnisse der Klausuren und die voraussichtlich im Februar 2011 stattfindende mündliche Prüfung. Was dann kommt weiß allein der Geier. Ich zumindest weiß es nicht. Denn letztlich steht und fällt alles mit den Noten. Die Zeit bis zum endgültigen Ende und den anschließenden Wechsel ins Berufsleben bzw. in die Arbeitslosigkeit will ich nutzen, um euch ein wenig an dieser Phase teilhaben zu lassen.

Das Wesen der Ausbildung als Jurist ist es, dass man zumindest bis zur Bekanntgabe der Klausur-Noten des 2. Staatsexamens (Assessorexamen) nicht weiß, wie es in künftig mit einem weitergehen wird. Diplom- oder Bachelor-Studenten haben es da ein wenig einfacher. Sie tragen die Bestandteile ihrer Endnote bereits während des Studiums zusammen und können so schon frühzeitig absehen, welche Berufsperspektiven sich mit der voraussichtlichen Endnote ergeben. Dies geht beim Staatsexamen leider nicht, da sowohl die Note des Referendarsexamens (1. Staatsexamen), als auch die des Assessorexamens allein aus der jeweiligen Prüfung resultiert.

Da Rechtsreferendare somit nicht wirklich die Möglichkeit haben, sich vor Mitteilung der Examensergebnisse auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten, beginnt mit Ende der letzten Klausur das große Warten. Der erste weitere Schritt, der nach den schriftlichen Klausuren ansteht, ist für die meisten Referendare der Gang zum Arbeitsamt. Denn wer nicht das Risiko eingehen möchte, am Tag nach der mündlichen Prüfung mittellos dazustehen, sollte sich drei Monate vor Ende des Referendariats bei der Arbeitsagentur "arbeitssuchend" melden. Über Sinn und Unsinn dieser gesetzlichen Regelung lässt sich trefflich streiten, da man dem freundlichen Sachbearbeiter des Jobcenters auch nur verklickern kann, dass jede Bewerbung ohne Kenntnis der Examensnote für den Arsch ist.

Zwar kann man diese Meldung beim Arbeitsamt mittlerweile online abgeben, jedoch ist diese Möglichkeit mehr Schein, als Sein. Denn sie dient lediglich dazu, die Dreimonatsfrist nicht zu verpassen, entbindet einen aber gerade nicht von der Sinnlosigkeit, persönlich bei der Arbeitsagentur zu erscheinen und die Meldung vor Ort nochmals zu wiederholen. Ich habe die Online-Meldung heute abeschickt. Da ich gerade gesehen habe, dass das Arbeitsamt in meiner Stadt heute bis 18:00 Uhr geöffnet ist, werde ich mich wohl heute noch auf den Weg dorthin machen, um die persönliche Meldung auch gleich abzugeben. Was weg ist, ist eben weg.