Donnerstag, 28. Oktober 2010

Das Ende naht - doch was kommt danach?

Seit nunmehr fast zwei Jahren bin ich Rechtsreferendar. Eben das, was der durchschnittliche Jura-Student in der Regel nach seinem abgeschlossenen Studium so wird. Die Klausuren des 2. Staatsexamens habe ich vor gut zwei Monaten hinter mich gebracht und warte nun auf die Ergebnisse der Klausuren und die voraussichtlich im Februar 2011 stattfindende mündliche Prüfung. Was dann kommt weiß allein der Geier. Ich zumindest weiß es nicht. Denn letztlich steht und fällt alles mit den Noten. Die Zeit bis zum endgültigen Ende und den anschließenden Wechsel ins Berufsleben bzw. in die Arbeitslosigkeit will ich nutzen, um euch ein wenig an dieser Phase teilhaben zu lassen.

Das Wesen der Ausbildung als Jurist ist es, dass man zumindest bis zur Bekanntgabe der Klausur-Noten des 2. Staatsexamens (Assessorexamen) nicht weiß, wie es in künftig mit einem weitergehen wird. Diplom- oder Bachelor-Studenten haben es da ein wenig einfacher. Sie tragen die Bestandteile ihrer Endnote bereits während des Studiums zusammen und können so schon frühzeitig absehen, welche Berufsperspektiven sich mit der voraussichtlichen Endnote ergeben. Dies geht beim Staatsexamen leider nicht, da sowohl die Note des Referendarsexamens (1. Staatsexamen), als auch die des Assessorexamens allein aus der jeweiligen Prüfung resultiert.

Da Rechtsreferendare somit nicht wirklich die Möglichkeit haben, sich vor Mitteilung der Examensergebnisse auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten, beginnt mit Ende der letzten Klausur das große Warten. Der erste weitere Schritt, der nach den schriftlichen Klausuren ansteht, ist für die meisten Referendare der Gang zum Arbeitsamt. Denn wer nicht das Risiko eingehen möchte, am Tag nach der mündlichen Prüfung mittellos dazustehen, sollte sich drei Monate vor Ende des Referendariats bei der Arbeitsagentur "arbeitssuchend" melden. Über Sinn und Unsinn dieser gesetzlichen Regelung lässt sich trefflich streiten, da man dem freundlichen Sachbearbeiter des Jobcenters auch nur verklickern kann, dass jede Bewerbung ohne Kenntnis der Examensnote für den Arsch ist.

Zwar kann man diese Meldung beim Arbeitsamt mittlerweile online abgeben, jedoch ist diese Möglichkeit mehr Schein, als Sein. Denn sie dient lediglich dazu, die Dreimonatsfrist nicht zu verpassen, entbindet einen aber gerade nicht von der Sinnlosigkeit, persönlich bei der Arbeitsagentur zu erscheinen und die Meldung vor Ort nochmals zu wiederholen. Ich habe die Online-Meldung heute abeschickt. Da ich gerade gesehen habe, dass das Arbeitsamt in meiner Stadt heute bis 18:00 Uhr geöffnet ist, werde ich mich wohl heute noch auf den Weg dorthin machen, um die persönliche Meldung auch gleich abzugeben. Was weg ist, ist eben weg.

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