Montag, 31. Januar 2011

Endlich Volljurist!

Nachdem ich ja vor geraumer Zeit meinen Brief mit dem Ergebnis der Klausuren erhalten habe, durfte ich mich heute in der mündlichen Prüfung beweisen. Den Erhalt des Klausurnotenbriefes habe ich hier im Blog peinlich berührt verschwiegen, da ich mit dem Ergebnis von 5,3 Punkten mehr als unzufrieden war. Für die mündliche Prüfung habe ich mir dann auch keine allzu großen Hoffnungen mehr gemacht. Jedoch wurde ich heute eines Besseren belehrt. Die Prüfung lief für meine vier Mitprüflinge und mich wie geschmiert. Nach Aktenvortrag und den Prüfungen im Zivilrecht, Strafrecht und im Öffentlichen Recht wurden uns dann die Gesamtnoten verkündet. Ich habs nun tatsächlich geschafft mit genau 8,0 Punkten als Endergebnis!

Mir ist bei der Notenbekanntgabe ein großer Stein vom Herzen gefallen, da ich mich nun wirklich um meine berufliche Zukunft kümmern kann und vor allem nicht mehr zur Notenverbesserung antreten muss. Was mir auf gut Deutsch den Arsch gerettet hat, war der Umstand, dass meine einzelnen Stationsnoten im Referendariat durch die Bank weg immer gut waren. Dies hat die Prüfer wohl dazu veranlasst, sich nicht allzu sehr von den Klausur-Noten leiten zu lassen.

Nun steht morgen erstmal der Gang zum Arbeitsamt an, um in der nächsten Zeit nicht ganz auf dem finanziell Trockenen zu sitzen. Ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten, wie es auf dem Weg in die Berufswelt weitergeht.


JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Warum Facebook weiß, wo du dich im Internet herumtreibst...

Dem ein oder anderen dürfte es zwischenzeitlich auch aufgefallen sein, dass auf vielen Seiten im Internet der sog. "Gefällt mir"-Button von Facebook angebracht ist. Allein dieser Button ist es, der ein enormes Datenschutzrisiko darstellt - und das selbst dann, wenn man nicht darauf klickt.   

Viele Nutzer gehen mittlerweile sensibel mit ihren persönlichen Daten um. So konnte man damals, als StudiVZ noch das beliebteste deutsche soziale Netzwerk war, eine nutzerseitige Datenschutzwelle beobachten: nachdem sich viele zunächst mit ihrem Klarnamen dort angemeldet hatten, änderte eine große Anzahl von Nutzern im Laufe der Zeit seine bei StudiVZ hinterlegte Daten. So wurden Nachnamen einfach auf den Anfangsbuchstaben reduziert, aus Michael Müller wurde Michael M. oder Michael Mickymouse.

Bei Google ist es ja seit langem bekannt, dass Suchanfragen und dazugehörige IP-Adresse regisitriert werden, um dem Suchenden beim nächsten Aufruf personalisierte Werbung präsentieren zu können. Für Facebook hat nun eine noch weitergehende Möglichkeit aufgetan, mit der Facebook sehen kann, welche Seiten der einzelne Facebook-Nutzer im Internet so ansurft. Ruft der Surfer eine Webseite auf, auf der ein "Gefällt mir"-Button von Facebook eingebettet ist, erfolgt automatisch eine Verbindung im Hintergrund zu Facebook, bei der zunächst die IP des Surfers und die Seite, auf der sich der Surfer gerade befindet, an Facebook übermittelt werden. Besonders schön wird es, wenn man sich vor dem Surfen im Internet nicht richtig aus seinem Facebookprofil ausgeloggt und damit den Facebook-Cookie noch im Browsercache liegen hat. Dann wird neben der IP und der besuchten Webseite auch gleich noch eine direkte Verbindung zum Nutzer hergestellt, da Facebook nun IP und besuchte Webseite einer bestimmten Person zuordnen kann. Was Facebook mit diesen Daten macht, sei an dieser Stelle mal dahingestellt. Jedoch sollte sich jeder Nutzer dieser Möglichkeit bewusst sein.

Ich habe aus diesen Gründen den "Gefällt mir"-Button von Facebook aus meinem Blog verbannt. Geht ja schließlich keinen was an, dass ihr euch hier herumtreibt. Ihr selbst könnt auch ein wenig vorsorgen, indem ihr euch vor dem Surfen im Web aus eurem Facebook-Profil ausloggt und die Facebook-Cookies aus dem Browsercache entfernt. Dann ist zumindest eine direkte Zuordnung zu eurem Facebook-Profil nicht mehr ohne weiteres möglich.

Für Nutzer von Firefox gibt es eine recht einfache Möglichkeit, sein Surfverhalten vor Facebook zu verbergen. Ein findiger Programmierer hat ein kleines Addon erschaffen, das den "Gefällt mir"-Button auf den angesurften Webseiten einfach unterdrückt. Das Addon mit dem Namen "No FB Tracking" gibts hier und ist mit einem Klick auf "add to Firefox" in euren Browser implementiert.

Freitag, 21. Januar 2011

Sind Sie auch beim Bier-Kauf beschissen worden?

Zwar stammt dieses Video aus den USA, jedoch floriert auch bei uns in Deutschland das Geschäft mit den Mogelpackungen - zumal im Jahre 2009 die EU-Vorschriften für die Einheitsgrößen von Lebensmitteln weggefallen sind.

Mittwoch, 19. Januar 2011

Staatsexamen in Hessen jetzt 30,- Euro billiger

Jeder, der in Hessen sein Staatsexamen geschrieben hat, stand bisher vor der Qual der Wahl: kaufe ich mir für die Klausuren im Öffentlichen Recht nun den Fuhr/Pfeil (50,- Euro) oder doch lieber den von Zezschwitz (19,90 Euro). Für den von Zezschwitz sprach, dass er zunächst einmal 30,- Euro günstiger zu haben ist als der Fuhr/Pfeil und man in ihm schneller die gesuchte Norm findet. Allerdings ist der Fuhr/Pfeil deutlich umfangreicher und enthält eine Vielzahl von weiteren Gesetzen, die im von Zezschwitz nicht abgedruckt sind.

Die Gretchenfrage "Fuhr/Pfeil oder von Zezschwitz?" hat sich mit Verfügung des Justizprüfungsamts Wiesbaden vom 01. Juli 2010 erledigt. Seit November 2010 ist für die juristischen Staatsprüfungen in Hessen nur noch der von Zezschwitz als Gesetzessammlung im Öffentlichen Recht zugelassen. Dies hat den Vorteil, dass man sich 30,- Euro und die leidige Einsortiererei von Nachlieferungen erspart. Aktuelle und damit vor allem für die mündlichen Prüfungen maßgebliche Auflage des von Zezschwitz ist übrigens die 20. Auflage aus dem Jahre 2009. Ausgenommen von der Regelung sind die Prüflinge, die im September 2010 den schriftlichen Teil ihrer Prüfung abgelegt haben. Sie dürfen für ihre mündliche Prüfung Anfang 2011 noch wählen.

P.S. So mancher Antikapitalist wird sich schon immer aus ideologischen Gründen für den von Zezschwitz entschieden haben, da dieser im Nomos Verlag und nicht im C.H. Beck Verlag - der ja mittlerweile eine Quasi-Monopolstellung auf juristische Werke besitzt - erscheint. Dieser ideologische Denkansatz geht jedoch fehl, da der Nomos Verlag schon seit 1999 zur C.H. Beck Gruppe gehört.

jurablogs.com ./. Lorraine Media GmbH

Die Seite jurablogs.com ist wieder erreichbar. Ursache für die Sperrung durch den Hoster war wohl ein Beschwerdefax der Lorraine Media GmbH an den Hoster, in dem ein auf Jurablogs verlinkter Artikel nebst den dazugehörigen Kommentaren beanstandet wurde. Eine offizielle Stellungnahme von jurablogs.com findet ihr hier. Primärer Stein des Anstoßes waren vor allem die zu dem Artikel direkt auf jurablogs.com abgegebenen Kommentare, in welchen die Firma nicht besonders gut bei weg kam.

Der beanstandete Artikel nebst Kommentaren wurde zwischenzeitlich von jurablogs.com entfernt. Wer sich jedoch selbst ein Bild von dem beanstandeten Artikel und von den Kommentaren machen möchte, muss einfach bei google mal nach "http://www.jurablogs.com/de/der-modeltraum-und-die-lorraine-media-gmbh" suchen und dann bei dem ersten Suchergebnis auf "Im Cache" klicken.

Besagte Betreiberin des Model-Portals models-week.de dürfte sich mit der Beschwerde wohl eher einen Bärendienst erwiesen haben. Zwar soll auch negative Publicity eine gute Publicity sein, jedoch wurde jetzt eine Lawine losgetreten, die so einfach nicht mehr zu stoppen sein dürfte. Der Streisand-Effekt lässt grüßen - vor allem, weil zu erwarten ist, dass sich eifrige Blogger noch schnell den Google-Cache Inhalt zu dem Artikel sichern und diesen so für die Nachwelt erhalten.

Dienstag, 18. Januar 2011

Seite jurablogs.com derzeit nicht erreichbar

Seit Dienstag, den 18. Januar 2011 ist die vor allem unter Juristen beliebte Seite jurablogs.com nicht mehr erreichbar. Genauere Infos, ob es sich um eine temporäre Störung handelt oder ob die Seite länger nicht erreichbar sein wird, sind noch nicht bekannt. Bei Twitter häufen sich die Meldungen, dass jurablogs.com vom Hoster Hetzner wegen einer angeblichen Beschwerde über Inhalte gesperrt wurde. Was auch dahinter steckt - falls die Sperrung von einem Juristen veranlasst wurde, wird dieser nicht mehr viel Freu(n)de haben. Der Streisand-Effekt lässt grüßen!

Ebenfalls nicht mehr erreichbar ist die Seite nerdcore.de - jedoch hat dies keine technischen Gründe. Der Betreiber von nerdcore.de verlor seine Domain offensichtlich im Rahmen eines Rechtsstreits an seinen Prozessgegner. Details dazu findet ihr in einem Artikel der FAZ sowie in einem Blogeintrag eines Berliner Anwalts dazu.

Update 19. Januar 2011: Die Hintergründe sind mittlerweile bekannt. Mehr dazu hier.

Mittwoch, 12. Januar 2011

Call to order Effekt - Der Gegner als Mandanten-Bringer

Anwälte gibt es viele - warum also als Anwalt nicht seine Mitbewerber nutzen, um neue Mandanten zu gewinnen! Das Prinzip, das dahinter steckt ist einfach erklärt.

Die fiktive Kanzlei "Soundso" verschickt mal wieder für ihren Mandanten X massenhaft Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen oder illegalen Filesharings. Person X hat schon einen Anwalt und ist daher für die anderen Anwälte uninteressant. Nun ist regelmäßig folgendes Phänomen zu beobachten: auf diversen Anwaltswebseiten erscheinen meist in Form von Blogeinträgen oder juristischen Kurzberichten Artikel, in denen darüber informiert wird, dass die Kanzlei "Soundso" derzeit wieder massiv für ihren Mandanten X Abmahnungen verschickt. Entscheidend dabei ist, dass sowohl die abmahnende Kanzlei, als auch deren Mandant mit vollem Namen, gerne auch mit genauer Kanzlei-Anschrift, genannt werden. Meist erfolgt dann noch der Hinweis, dass man die geforderte Unterlassungserklärung nicht wie verlangt abgeben, sich aber auch vor der Abgabe aus dem Internet heruntergeladener modifizierter Unterlassungserklärungen hüten solle.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Die Anwälte, die derlei Artikel auf ihrer Homepage veröffentlichen, tun dies natürlich nur, um das reine Informationsinteresse der breiten Öffentlichkeit zu befriedigen und nicht wegen des sog. "call to order"-Effekts. Der "call to order"-Effekt (call to order = engl. für Abmahnung) ist es nämlich, der das ein oder andere Mandat für einen selbst abwirft. Denn erhält nun die Person Y eine dieser Abmahnungen, führt sie ihr erster Weg meist zu Google. Dort wird sie dann als Suchanfrage die Worte "Abmahnung Kanzlei Soundso" eingeben und als Ergebnis dann auch den Blogeintrag des Anwaltes finden, in welchem er über die Abmahn-Welle der Kanzlei Soundso berichtet. In dem Blogeintrag werden sich sicherlich auch die Kontaktdaten des Anwalts finden, unter denen Person Y den Anwalt konsultieren kann.

Wie man sieht, bietet das Internet eine Fülle von Möglichkeiten, Mandate zu aquirieren. Man muss sie nur nutzen. Doch auch die "call to order"-Quelle wird eines Tages versiegen und dem "Gelbe-Seiten-Effekt" zum Opfer fallen. Dann nämlich, wenn Person Y bei Google hunderte Kanzleien angezeigt bekommt, die alle mit einem Artikel über die Abmahn-Welle der Kanzlei Soundso berichten.

Dienstag, 11. Januar 2011

Belehr mich net! Bist du mein Vadder?!

Was tun, wenn man zu seinem Auto kommt und sieht, wie das Ordnungsamt gerade den Abschleppwagen vorfahren lässt? Das Video hier zeigt, wie man sich als mündiger Bürger und unter Kenntnis seiner Rechte argumentativ zur Wehr setzen kann. Dabei war die Rechtslage doch von vornehrein eindeutig: einen Mercedes darf man sowieso nicht abschleppen.


Montag, 10. Januar 2011

Webfundstück: das Doppelprädikat

Anwälte und Werbung - das ist ein Gebiet, das von der Berufsordnung der Rechtsanwälte streng reglementiert ist. Um sich als Anwalt von der Masse der Mitbewerber dennoch abzuheben, muss man kreativ sein. Durch Zufall bin ich auf folgende Anzeige hier gestoßen:

Wer auf der Seite www.telefonbuch.de nach "Fachanwalt Strafrecht" in Hamburg sucht, erhält als erstes Suchergebnis die obige Annonce angezeigt. Der Nutzen des Doppelprädikat-Hinweises dürfte indes fraglich sein. Zwar weiß schon jeder Jura-Student im ersten Semester, dass ein Doppelprädikat in der Tat eine nicht unbeachtliche Leistung darstellt, mit der nicht viele Anwälte aufwarten können. Jedoch dürfte dieses Wissen und seine etwaige Bedeutung dem durchschnittlichen Mandanten eines Strafverteidigers dann doch eher unbekannt sein. Man frage sich einfach selbst einmal, wann man seinen eigenen Hausarzt das letzte Mal nach dessen Examensergebnissen gefragt hat. Dieses Problem scheint auch der og. Prädikatsjurist zu kennen. Denn so erklärt er dem unkundigen Leser auf seiner Homepage, dass "Doppelprädikat" in seinem Fall bedeutet, dass er mit seinen beiden Examina unter den besten 10 beziehungsweise sogar unter den besten 5 Prozent der Absolventen lag. Chapeau!