Montag, 10. Januar 2011

Webfundstück: das Doppelprädikat

Anwälte und Werbung - das ist ein Gebiet, das von der Berufsordnung der Rechtsanwälte streng reglementiert ist. Um sich als Anwalt von der Masse der Mitbewerber dennoch abzuheben, muss man kreativ sein. Durch Zufall bin ich auf folgende Anzeige hier gestoßen:

Wer auf der Seite www.telefonbuch.de nach "Fachanwalt Strafrecht" in Hamburg sucht, erhält als erstes Suchergebnis die obige Annonce angezeigt. Der Nutzen des Doppelprädikat-Hinweises dürfte indes fraglich sein. Zwar weiß schon jeder Jura-Student im ersten Semester, dass ein Doppelprädikat in der Tat eine nicht unbeachtliche Leistung darstellt, mit der nicht viele Anwälte aufwarten können. Jedoch dürfte dieses Wissen und seine etwaige Bedeutung dem durchschnittlichen Mandanten eines Strafverteidigers dann doch eher unbekannt sein. Man frage sich einfach selbst einmal, wann man seinen eigenen Hausarzt das letzte Mal nach dessen Examensergebnissen gefragt hat. Dieses Problem scheint auch der og. Prädikatsjurist zu kennen. Denn so erklärt er dem unkundigen Leser auf seiner Homepage, dass "Doppelprädikat" in seinem Fall bedeutet, dass er mit seinen beiden Examina unter den besten 10 beziehungsweise sogar unter den besten 5 Prozent der Absolventen lag. Chapeau!

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