Donnerstag, 23. Dezember 2010

Strafanzeige gegen Autobahnpolizei

Eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hat sich nun ausgerechnet die Autobahnpolizei in NRW eingehandelt. Beanstandet wird darin nicht etwa, dass die Beamten besonders rücksichtslos gefahren wären oder eine Unfallstelle nicht ordnungsgemäß gesichert hätten. Stein des Anstoßes ist vielmehr, dass an diversen Autobahnbrücken in Nordrhein Westfalen seit Anfang Dezember Schilder mit der Aufschrift "Check your distance" angebracht wurden.

Etwas klarer wird die Sache, wenn man berücksichtig, wer die Strafanzeige erstattet hat: der Verein Deutsche Sprache eV. Der Vorsitzende des Vereins äußert sich zu den Schildern, dass diese für die meisten Deutschen unverständlich und ablenkend seien. Wenn die Polizei ausländische LKW-Fahrer ermahnen wolle, so solle sie das besser auf Polnisch, Dänisch oder Spanisch tun.

Recht gebe ich dem VDS im Hinblick auf die mittlerweile auch von Behörden vermehrt verwendeten Anglizismen, jedoch dürfte eine derartige Strafanzeige lediglich einen Staatsanwalt um fünf Minuten seiner Zeit berauben - nämlich die fünf Minuten, die er dafür braucht, um die Sache einzustellen. Den Volltext der Strafanzeige mit rechtlicher Würdigung findet sich als PDF auf der Seite des VDS.

Mehr zu den Hintergründen der "Check your distance"-Aktion findet sich in einer Pressemeldung des Polizeipräsidiums Dortmund.

3 Kommentare:

  1. Wenn schon, dann wenigstens den Verein richtig schreiben ... :)

    Verein Deutsche Sprache e.V.

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  2. Der schändliche Fehler wurde berichtigt. Asche über mein Haupt ;)

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