Freitag, 30. Dezember 2011

Anlegen einer Augenbinde - Eine Schande für den Rechtsstaat

Es ist ein Phänomen, das man in letzter Zeit häufiger im Rahmen von Strafverfahren beobachten kann: bei Verhaftungen oder Vorführungen wird dem Beschuldigten eine Augenbinde angelegt, damit dieser nichts mehr sehen kann. Begründet wird eine solche Maßnahme in der Regel damit, dass man dem Delinquenten so die Planung einer möglichen Flucht erschwert.

Mich erinnern derlei Augenbinden aber eher an Exekutionen durch Unrecht-Regiemes oder Massenhinrichtungen durch Kriegsverbrecher. Das Anlegen einer Augenbinde ist ein Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen. Denn durch die Augenbinde wird auch der schlimmste Straftäter zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert. Daher ist Helfried Roubicek uneingeschränkt zuzustimmen, wenn er das Anlegen einer Augenbinde bei seinem Mandanten Thomas Drach als an Menschenunwürdigkeit grenzend ansieht.

Ein fensterloses Fahrzeug dürfte für derlei Fälle mehr als ausreichend sein. Ich bin gespannt, wann mal einer auf die Idee kommt, besonders gefährliche Straftäter narkotisiert in den Gerichtssaal zu chauffieren.

Mein Fazit: Es gibt nur eine Person, die in unserem Rechtsstaat in einem Strafverfahren eine Augenbinde zu tragen hat. Die Justitia!

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Dienstag, 15. November 2011

Meine Rechte bei Störungen im Mobilfunknetz

Derzeit gibt es bei einigen Mobilfunkbetreibern massive Probleme in den Handy-Netzen. Abgehende Anrufe sind nicht möglich, SMS werden nicht verschickt und die Datenverbindung streikt.

Solch ein Beispiel ist derzeit O2. Insbesondere in den Städten Berlin, Hamburg, München und Mannheim kommt es zu ständigen Störungen im Netz. Da man seitens O2 bisher nicht offiziell Stellung zu diesen Problemen bezogen hat, wurde von Netzaktivisten die Initiative wir-sind-einzelfall.de gegründet. Betroffene sind dazu aufgerufen, Störungen im O2-Netz über die Webseite der Aktivisten zu melden. In der Masse ist es eher Möglich, O2 zu einer offiziellen Stellungnahme zu bewegen.

Rechtlich gesehen stellen die dauernden Netzstörungen einen Minderungsgrund dar. Wer beispielsweise eine monatliche Grundgebühr bezahlt, kann diese bei Netzausfällen anteilig kürzen. Gleiches gilt für Handynutzer, die eine oder mehrere Flatrates gebucht haben und diese nun aufgrund der ständigen Störungen nicht entsprechend nutzen können. Der Gesetzgeber mutet es niemandem zu, für eine Leistung zu bezahlen, die ihm vom Leistungspflichtigen (zB O2) nicht gewährt wird. Dies gilt auch, wenn sich der Mobilfunkbetreiber auf höhere Gewalt beruft. Das ist nämlich sein Problem und nicht das des Verbrauchers.

Man kann solch ständigen Störungen aber auch durchaus etwas Positives abgewinnen: für viele können die andauernden Störungen im Mobilfunknetz eine willkommene Gelegenheit sein, vorzeitig aus ihrem Mobilfunkvertrag herauszukommen. Dieser Schritt ist die außerordentliche Kündigung. Viele Verbraucher haben in letzter Zeit einen neuen Handyvertrag abgeschlossen, da die Preise enorm gefallen sind. Was nützt einem aber ein solcher Vertrag, wenn man das Telefon wegen der Netzausfälle nicht adäquat nutzen kann. 

Hier sollte man daher bei ständigen Störungen wie folgt vorgehen:

1. Den Mobilfunkbetreiber schriftlich per Einschreiben anmahnen, indem man die Störungen genau dokumentiert und dem Provder eine angemessene Frist zur Beseitigung setzt (zwei Wochen sind mehr als angemessen, genaues Datum nennen). Hilfreich kann es sein, die außerordentliche Kündigung in dem Schreiben gleich mitanzudrohen.

2. Ist die Frist erfolglos verstrichen, lässt man dem Mobilfunkbetreiber schriftlich die außerordentliche (fristlose) Kündigung per Einschreiben zukommen.

Hinweisen möchte ich an dieser Stelle noch auf einen Fall, bei dem das Netz eines Mobilfunkbetreibers für einige Stunden ausgefallen war. Ein Vertragskunde forderte daraufhin vom Netzbetreiber eine anteilige Rückerstattung der Grundgebühr in Höhe von 15 Cent. Da man seitens des Anbieters hierauf nicht reagierte, klagte der Betroffene auf Zahlung und gewann den Prozess. Da ihm die Firma aber nur 10 Cent gutschrieb, beauftragte er kurzerhand den Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung der restlichen 5 Cent. Dies tat dieser auch umgehend. Denn ganzen Fall könnt ihr hier (von unten nach oben) nachlesen: http://15-cent.blogspot.com

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Samstag, 22. Oktober 2011

Wer kann mir einen guten Anwalt empfehlen? Ich, ich, ich !!!

Folgender - natürlich rein fiktiver und absolut an den Haaren herbeigezogener Fall:

Ein Anwalt sitzt in seinem stillen Kämmerlein. Lange hat schon kein Mandant mehr an der Tür geklingelt und das Telefon steht auch still. Aber: das Internet soll heute ja das Ding der Dinge sein. Was also tun?

PC hochfahren, Google aufrufen und in den Tiefen des Internetz jedes Forum durchforsten, ob da nicht irgendein potentieller Mandant auf Anwaltssuche ist. Natürlich wäre es zu profan, fast schon peinlich, wenn man sich als Anwalt selbst anbiedern würde.

Zum Glück gibt es aber noch solch nette User wie lassmirandadennsiewillja, maus20091 oder timtim100, die ganz selbstlos eine Empfehlung abgeben. Da wird mit Lob wie "wirklich guter Strafverteidiger", "zählt m.E. zu den besten Strafverteidigern" oder "Hat mich unglaublich gut vertreten" auch nicht gegeizt. Auffällig nur, dass sich jeder dieser drei User jeweils exakt an dem Tag in dem Forum angemeldet hat, in dem auch die Empfehlung für den jeweiligen Anwalt abgegeben wurde. Und natürlich hat jeder der drei genannten User nur exakt einen einzigen Beitrag in dem Forum getätigt. Ganz selbstlos haben sich die drei also extra in dem Forum angemeldet, um noch selbstloser einen Rechtsanwalt zu empfehlen. Das grenzt ja schon fast an wahre Nächstenliebe.

Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

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Donnerstag, 13. Oktober 2011

Der König Fußball und die W2M Ltd. - Keine Panik bei Abofallen

Bei so manch einem Smartphonebesitzer erscheint in letzter Zeit die Benachrichtigung, dass ein neues Königfußball-Update verfügbar sei auf dem Display. Klickt man nun auf die Benachrichtigung, öffnet sich der Internetbrowser, auf dem dann die Webseite "König Fußball" der W2M Ltd. (2nd Floor, Berkeley Square House, Berkeley Square, London, W1J6BD, UK) angezeigt wird.

Klickt man nun auf eines der angezeigten Videos - die in Wirklichkeit gar keine Videos, sondern reine Links sind - erscheint ein Fenster, in dem man seine Handynummer eingeben soll, um sich für den Service zu registrieren. Spätestens jetzt sollte auch dem letzten Dummen der Hinweis "(Abo für 4.99€/ Woche)" aufgefallen sein. Wer also freiwillig seine Handynummer in dieses Feld einträgt, ist selbst schuld, wenn er nachher ein Abo (Abrechnung über die Mobilfunkrechnung des eigenen Anbieters) an der Backe hat, dass er nicht mehr los wird.

Anders sieht es dagegen bei tatsächlichen Abofallen aus, bei denen einem allein schon durch den Klick auf den Benachrichtigungslink ein Abo untergejubelt wird. Dies ist technisch gesehen problemlos machbar, wenn der Link der Werbenachricht zu einer sog. WAP-Internetseite des Anbieters führt. Hier wird dem Abo-Anbieter die eigene Rufnummer bereits durch den Klick auf den Werbelink im Wege des sog. "MSISDN Recognition"-Verfahrens vom eigenen Mobilfunkanbieter übermittelt. Beliebt für derlei Abzocke sind Werbebanner, die von Werbenetzwerken wie Admob in kostenlosen Apps implementiert sind. Durch die Implementierung ist es technisch möglich, dass die eigene Rufnummer (und die Rufnummern sämtlicher Telefonbuchkontakte) direkt aus dem Handy ausgelesen und an den Werbenden übermittelt wird.

Wurde einem ein solches One-Click-Abo untergejubelt, erhält man meist eine Bestätigungs-SMS über den Abo-Abschluss. Diese SMS sollte man aufbewahren und sicherheitshalber samt Anbieternummer schriftlich archivieren. Rechtlich gesehen gibt es jedoch keinen Grund, in Panik zu verfallen. Ein rechtswirksamer Abo-Vertrag kann durch einen solch unbedachten Klick auf ein Werbebanner oder einen Internetlink nach deutschem Recht nicht zustande kommen. Auch sollte man sich meiner Meinung nach davor hüten, sofort eine Kündigungs-SMS (zB. "Abo STOP an die 88044") an den Anbieter zu schicken. Da man keinen Vertrag geschlossen hat, braucht man diesen auch nicht zu kündigen. Vielmehr sollte man regelmäßig seine Mobilfunkrechnung überprüfen, ob der Abo-Abzock-Anbieter unberechtigterweise über diese Geld abbuchen lässt. Dies sollte man dann schriftlich gegenüber dem Mobilfunkanbieter reklamieren. Es bietet sich an, die Lastschrift des Mobilfunkanbieters zurückbuchen zu lassen und die tatsächliche Rechnungssumme gekürzt um die unrechtmäßigen Abo-Gebühren an den Mobilfunkanbieter per Hand zu überweisen.

Man sollte sich aber in jedem Fall auf ein längeres Hin und Her mit dem eigenen Mobilfunkanbieter einstellen. Hier sollte man aber Durchhaltevermögen beweisen und sich nicht von etwaigen Mahnungen einschüchtern lassen.

Um herauszufinden, welche Firma die finanzielle Abwicklung für den Abobetreiber mit dem eigenen Mobilfunkanbieter übernommen hat, sollte man einen Blick in diese Liste der Eplus-Gruppe werfen. Mit etwas Glück findet man den Dienstleister dort.

Praxistip: einige Mobilfunkbetreiber bieten die Möglichkeit, den eigenen Vertrag für Drittanbieter und 0900-Nummern sperren zu lassen. Von dieser Möglichkeit sollte man Gebrauch machen, wenn damit keine größeren Kosten verbunden sind.

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Freitag, 2. September 2011

Gaby Köster und ihre verprellten Fans

Wie die Medien heute berichteten, kehrt Gaby Köster nach langer Öffentlichkeitspause in ebendiese zurück. Viel wurde in den letzten Jahren gemutmaßt, weshalb sie diese lange Pause einlegte. Über eine schwere Krankheit wie einen Schlaganfall wurde spekuliert, andernorts wurde sie bereits für tot erklärt - genaue Details wurden nie öffentlich. Wenn sich Medien des Themas um ihren Gesundheitszustand annahmen, erschienen recht schnell Anwälte auf der Bildfläche, die versuchten, diese Spekulationen zu unterbinden.

Rechtlich gesehen mag das juristische Vorgehen gegen die Berichterstattung über den Gesundheitszustand von Frau Köster nicht zu beanstanden sein. Auch ein Promi hat ein Recht auf Privatsphäre. Dies gilt insbesondere dann, wenn man möglichst Ruhe um seine Person braucht, um wieder vollständig genesen zu können.

Dennoch fragen sich jetzt insbesondere viele ihrer Fans, weshalb sie so lange über die Gründe für Gaby Kösters Rückzug aus der Öffentlichkeit im Dunkeln gelassen wurden. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Frau Köster ein Buch geschrieben hat, dass nun erscheint. Ein Fan von ihr formuliert es in einem Userbeitrag am 02.09.2011 wie folgt und bringt damit den Unmut zum Ausdruck, der bei vielen Fans von Gaby Köster nun herrscht:

So liebe Fans
Ich hoffe Ihr habt gut gespart denn nun geht es Frau Köster auf Promotour für ihr Buch.
Ich will nicht leugnen das ich ziemlich konsterniert bin über das Vorgehen welches Frau K. und Management an den Tag gelegt hat. Über Jahre wird mit Androhung von Klage gedroht wenn Worte über sie im Netz auftauchen. Nun soll Alles vergessen sein ??
Jetzt wo es ums Kohle machen geht taucht sie plötzlich auf
Nein Frau Köster :-)
Offensichtlich waren Sie schon länger in der Lage mit den Fans Kontakt auf zu nehmen und haben es NICHT ! getan. Sorry , wer so agiert braucht auch heute nicht kommen und um Mitleid etc buhlen um das Buch verkaufen zu können !!
Wer Gefühle anderer Menschen mit Füssen tritt hat mein Mitleid und meinen Respekt verloren.
Gaby Köster..... wer war das noch mal ?

Seine Rechte als Betroffener durchzusetzen ist die eine Sache. Gute Fanarbeit zu leisten, die andere. Bei allem Verständnis für Frau Kösters völligen Rückzug aus der Öffentlichkeit bleibt aber auch das Verständnis für die Verbitterung der Fans, die sich lange Zeit um Gaby Köster sorgten. Der Fall "Köster" zeigt, wie schnell man als Prominenter in ein anderes Licht rücken kann, wenn man die juristische Keule gegen diejenigen schwingt, die einem das Auskommen im Rampenlicht sichern.

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Dienstag, 12. Juli 2011

(Video) Handtaschenraub geht mächtig in die Hose

Wie gewonnen, so zerronnen - das mussten diese beiden Handtaschendiebe in Kuala Lumpur schmerzlich am eigenen Leib erfahren. Denn mit dieser geballten Zivilcourage der Passanten hatten sie wohl nicht gerechntet.



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Mittwoch, 6. Juli 2011

Statt Lotteriegewinn gab es Handschellen & Knast

Eine geniale Idee, offene Haftbefehle zu vollstrecken, hatte die Polizei im Jahre 2002 in Phoenix (USA). Die Gesuchten hatten allesamt ausstehende Geldstrafen nicht bezahlt, weshalb gegen sie nun die ersatzweise Haft vollstreckt werden sollte. Da viele der säumigen Straftäter jedoch nicht auffindbar waren kam ein findiger Beamter auf eine geniale Idee:

Man schrieb alle Gesuchten an und teilte ihnen schriftlich, sie hätten bei einer Lotterie gewonnen. In dem echt wirkenden Schreiben wurde ihnen dann gleich auch noch ein genauer Termin für die feierliche Gewinnübergabe in der Stadthalle genannt. Natürlich wollte sich keiner der vermeintlichen Gewinner seinen gewonnenen DVD-Player entgehen lassen. Was dann genau geschah, kann man sich genüsslich in diesem Video von der "Preisverleihung" ansehen.



Die meisten der Festgenommenen scheinen es zumindest mit Humor genommen zu haben.

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Donnerstag, 9. Juni 2011

Verdammt nochmal, es heißt Schadensersatz!

Ich kann es nicht mehr hören! Ein für alle Mal: es heißt Schadensersatz und nicht Schadenersatz! Wir sind doch hier nicht in Österreich. Wer's mir nicht glaubt, kann ja mal ins Gesetz schauen, §§ 249 ff. BGB.

Jeder, der mir jetzt wieder damit kommt, dass es ja auch Türsteher und nicht Türssteher oder Fliegenfänger und nicht Fliegensfänger heißt, sagt doch auch nicht:

  • Hochtzeittorte
  • Gerichtdiener
  • Anwaltkanzlei
  • Schmerzengeld
  • Amtschimmel
Amen!

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Dienstag, 10. Mai 2011

Video von der Seebestattung Bin Ladens aufgetaucht

Auf Wikileaks ist nun das Video von der angeblichen Seebestattung Osama Bin Ladens aufgetaucht. Das Video sehen Sie hier im Blogbeitrag:


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Montag, 2. Mai 2011

Das gefälschte Foto vom toten Bin Laden

Seit heute morgen überschlagen sich die Meldungen, dass Osama Bin Laden von einem Kommando der US-Armee in Pakistan zur Strecke gebracht worden sei. Ob dem tatsächlich so ist, kann hier natürlich nicht beantwortet werden. Auf einen kleinen Umständ möchte ich dennoch aufmerksam machen: in Berichten über den Tod des Terrorfürsten wird immer wieder ein Foto von Bin Ladens Leichnam gezeigt, der eine Kopfschussverletzung aufweist. Dieses Foto geistert jedoch schon seit mehr als einem Jahr durch das Internet und darf getrost in den Bereich Mythen und Fabeln verbannt werden. Es handelt sich dabei um eine Fotomontage, die leicht dadruch entlarvt werden kann, wenn man sich die Originalbilder ansieht, aus denen es zusammengebastelt wurde:



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Dienstag, 26. April 2011

Die "Wer stalkt mich auf Facebook"-Verarsche

Meine Top Profil-Stalker - WOW Jetzt kannst du sehen wer sich dein Profil ansieht! Diese oder eine ähnliche Meldung finden viele Facebook-Nutzer derzeit auf ihrer Pinnwand oder in ihrem Postfach. Sie stammen vermeintlich von Personen ihrer Freundesliste. Dem ist jedoch nicht so. Vielmehr handelt es sich dabei um automatisch generierte Nachrichten, die von einem Dritten unter der Identität des jeweiligen Facebook-Freundes abgeschickt wurden.

Dieser sog. Facebook-Wurm verbreitet sich dabei wie folgt: man findet auf seiner Pinnwand einen Eintrag, in dem ein Freund postet, dass es nun eine Möglichkeit gebe, zu sehen, wer wie oft das eigene Facepook-Profil angeklickt hat. Um diese Funktion nutzen zu können, müsse man nur auf den in dem Eintrag angegebenen Link klicken und der dortigen Anleitung folgen. Wer nun unbedarft auf den Link klickt, wird dazu aufgefordert, einen Java-Code zu kopieren und in die Browserzeile des eigenen Internetbrowsers einzugeben. Tut man dies und drückt anschließend die Entertaste, schaltet man jedoch gerade nicht die beworbene Funktion frei, sondern ermöglicht es dem Urheber dieses Facebook-Wurmes, auf das eigene Profil zuzugreifen. Dieser verschickt dann auch sofort fleißig Einladungen an sämtliche Freunde der eigenen Freundesliste und postet Beiträge auf deren Pinnwänden unter dem eigenen Namen. Ziel des Wurmes ist es, möglichst viele Profildaten zu sammeln. Was der Urheber dann mit diesen Daten macht, kann nur vermutet werden. Sicherlich nichts Gutes.

Leider fallen immer noch viele User auf derart simple Maschen aufgrund der "Gier frisst Hirn"-Theorie herein. Sie gefährden dadurch nicht nur ihre eigene IT-Sicherheit, sondern auch die Sicherheit ihrer mit ihnen verknüpften Freunde, da derartige Schnüffelskripte über das "infizierte" Profil auf Zugriff auf die Profile der Freundesliste erhalten. Ein Grund mehr also, äußerst sparsam mit seinen echten Daten in der virtuellen Welt umzugehen. Vielleicht sollte man es auch so halten, wie aus Anlass des aktuellen Facebook-Wurms von einer Userin auf Facebook gepostet: "Wie viele in meinem Freundeskreis fallen noch auf 'Top Profil Stalker' rein? Den Nächsten lösche ich!".

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Dienstag, 15. März 2011

Umfrageergebnis: Raus aus der Atomkraft !

Soll Deutschland aus der Kernenergie aussteigen oder nicht? Hier nun das Ergebnis der Umfrage: lediglich 11 Prozent der Antwortenden wollen dauerhaft mittels Kernkraftwerken Strom erzeugen. Wenn die erste messbare Strahlungswolke von Japan - sei sie auch noch so schwach - hier bei uns ankommt, dürfte sich die Zahl der Ausstiegswilligen wohl nochmals erhöhen.

Der Strombedarf auf dem deutschen Markt wird im übrigen lediglich gerade einmal zu 18 % durch atomare Energiegewinnung gedeckt. Diese18 % sollten sich doch relativ schnell einsparen bzw. durch andere Energieformen ersetzen lassen. Leider wird uns der endgültige Umstieg auf Energiesparlampen dabei nicht massiv weiterbringen, da der Strombedarf für die Beleuchtung in Deutschland schon jetzt bei lediglich 15 % liegt.

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Samstag, 12. März 2011

Umfrage zum Thema Kernenergie

Aufgrund der Havarie im Kernkraftwerk im japanischen Fukishima können Sie hier an einer kleinen Umfrage teilnehmen. Soll Deutschland aus der Kernenergie aussteigen oder nicht?

- Die Umfrage wurde beendet -
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Donnerstag, 10. März 2011

Anwaltsgehälter - ein Trauerspiel?

In der Diskussion um die Höhe von Einstiegsgehältern für angestellte Rechtsanwälte ist mir gerade noch eine Kleinigkeit aufgefallen, die mich dann doch noch ein wenig nachdenklicher stimmt, als ich sowieso schon bin. Dazu hier folgende Beispielrechnung:

Ein Berufsanfänger erhält als Rechtsanwalt beispielsweise ein Einstiegsgehalt von 40.000,- im Jahr. Dies sind abgerundet 3.333,- Euro im Monat. Bei 20 Arbeitstagen im Monat (meist sind es mehr) sind es am Tag 166,65 Euro. Bei einem 8-Stunden-Tag sind es dann sage und schreibe ganze 20,83 Euro pro Stunde - und damit fast genau einen Euro weniger als der Stundenlohn eines angestellten Tanzlehrers. Also doch lieber Gitarrenlehrer werden und 30,- Euro die Stunde einstreichen?

Update: aus gegebenem Anlass wollte ich nochmals kurz auf die Umfrage zum Thema "Einstiegsgehälter für Berufsanfänger" hinweisen. Ich würde mich freuen, wenn noch der ein oder andere daran teilnimmt. Danke schon mal im voraus!

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Umfrage zu den Einstiegsgehältern - bitte recht zahlreich mitmachen!

Bitte helft mir bei meiner kleinen Umfrage. Ihr braucht keine Minute, um sie auszufüllen. Vielleicht gelingt es auf diesem Wege ja, endlich mal realistische Zahlen zusammen zu bekommen. Vielen Dank schon mal!



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Aufruf an alle Anwälte & Unternehmensjuristen zum Thema Einstiegsgehalt

Jeder Referendar, der sich auf der Zielgeraden zum 2. Staatsexamen befindet, stellt sich irgendwann die Frage, mit was er ungefähr als Einstiegsgehalt rechnen kann. Dass Großkanzleien für Bewerber mit Doppelprädikat, Doktortitel und LLM teilweise um die 100.000,- Euro im Jahr zahlen, ist mittlerweile allseits bekannt. Wie sieht es aber für den Rest der Jurisprudenz aus, der diese Traumanforderungen realistischer Weise nicht erfüllt?

Aus diesem Grund möchte ich eine Umfrage unter allen den hier mitlesenden Juristen starten, welche Anforderungen in ihrer Kanzlei oder ihrem Unternehmen an Berufseinsteiger gestellt werden und mit welchem Einstiegsgehalt bei ihnen circa gerechnet werden darf.

Um euch das Antworten zu vereinfachen, habe ich hier eine Online-Umfrage zu Einstiegsgehältern erstellt. Bitte helft recht zahlreich mit und nehmt euch die Minute Zeit, eine Antwort abzugeben. Denn es ist meiner Meinung nach höchste Zeit, dass es mal eine realistische Statistik gibt, die sich am Gros orientiert und nicht nur auf die Angaben von Großkanzleien basiert. Vielen Dank an alle Teilnehmenden schon mal im Voraus!

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Mittwoch, 2. März 2011

Die Nachfolger von zu Guttenberg sind gefunden

Die Nachfolge für den zurückgetretenen Verteidigungsminister zu Guttenberg ist nun geregelt. Innenminister Thomas de Maizière wechselt ins Verteidigungsministerium. Für ihn rückt nun Hans-Peter Friedrich nach, der in der aktuellen Stunde des Bundestages zur Plaigats-Affäre letzte Woche noch ordentlich für zu Guttenberg Schaum schlug:



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Dienstag, 1. März 2011

Rücktrittsgesuch von zu Guttenberg im Originalwortlaut

Aus einer indiskreten Stelle des Bundeskanzleramtes ist folgendes Schreiben durchgesickert:



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Guttenberg erklärt seinen Rücktritt

Endlich ist das Theater vorbei: Karl Theodor zu Guttenberg hat heute seinen Rücktritt vom Amte des Verteidigungsministers erklärt. Dieser Schritt war letztlich die einzige Konsequenz, einem Rauswurf durch unsere Kanzlerin zuvor zu kommen. Auch wenn die von zu Guttenberg abgegebene Erklärung zum Rücktritt natürlich wieder ein einziges Rumgeiere ist, kommt es jetzt allein auf das Ergebnis an. Der Mann ist endlich weg und wird es sicherlich für eine ganze Weile bleiben. Guttenberg tat das, was seine Homepage gerade tut: er knickte unter dem Ansturm der Entrüstung ein. Vielleicht nutzt er die Zeit und macht endlich mal sein 2. Staatsexamen. Die Frage ist nur, ob er das überhaupt noch dürfte. Denn die meisten Prüfungsordnungen sehen vor, dass das Referendariat nur gemacht werden darf, wenn nicht mehr als vier Jahre zwischen 1. Staatsexamen und Beginn des Referendariats liegen.


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Montag, 28. Februar 2011

Bananenrepublik Deutschland!

Langsam finde ich es einfach nur noch peinlich, was sich unsere Kanzlerin da in der Affäre zu Guttenberg mittlerweile rausnimmt. Erst stellt sich heraus, dass die Doktorarbeit des Verteidigungsministers ein zusammengeflicktes Copy & Paste-Sammelsurium ist, dann wird Publik, dass zu Guttenberg auf seiner Homepage großkotzig seinen Lebenslauf mit einem "Prädikatsexamen" geschmückt hat, obwohl er lediglich ein "Befriedigend" im Examen geschafft hat und nun äußert sich die Kanzlerin über ihren Sprecher auch noch wie folgt zum offenen Brief von tausenden Wissenschaftlern:

Merkel habe Verständnis für die Kritik der Wissenschaftler. Sie teile aber nicht die Schlussfolgerung, dass es sich bei ihrem Verhalten um eine Missachtung der Wissenschaft gehandelt habe.

Langsam fehlen auch Konservativ-Liberalen die Worte ob dieser Peinlichkeiten.

P.S. Mir ist durchaus bekannt, dass in Bayern und Baden-Württemberg ein Examen ab 6,5 Punkten landläufig als "Kleines Prädikatsexamen" bezeichnet wird. Dann hätte Guti dies aber auch so bezeichnen müssen - wobei auch dies mehr als lächerlich gewesen wäre.

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Samstag, 26. Februar 2011

Causa Guttenberg - ein offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel

Eine Initative von Doktoranden wendet sich mit folgendem offenen Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der bereits mehr als 15.000 Unterzeichner hat:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

als Doktorandinnen und Doktoranden verfolgen wir die gegenwärtige Diskussion um die Plagiatsvorwürfe gegen den Bundesminister der Verteidigung, Herrn Karl-Theodor zu Guttenberg, mit großer Erschütterung und noch größerem Unverständnis. Wir haben den Eindruck, dass Sie mit aller Macht versuchen, einen Minister zu halten, der trotz massiver Gegenbeweise immer noch die Behauptung aufrecht erhält, er habe in seiner Doktorarbeit nicht bewusst getäuscht.

Mit dieser Vorgehensweise beschädigen die Bundesregierung und die Abgeordneten der Koalition nicht nur sich selbst, sondern viel mehr.

Zu Guttenberg musste bereits in der letzten Woche mehrfach Abstand von seinen zuvor beteuerten Aussagen in Bezug auf seine Dissertation nehmen. Die Internetgemeinde hat es in einer beispiellosen Art und Weise geschafft, eine Vielzahl von eindeutigen Plagiaten in der Dissertation von Herrn zu Guttenberg zu belegen. Diese Indizien sind von jedermann einzusehen und überprüfbar. Es nimmt kaum Wunder, dass sich Plagiatsexperten darüber einig sind, dass man hier nicht mehr von einigen „peinlichen Fehlern“ reden kann. Es handelt sich um massive, systematische Täuschung. Zu Guttenberg hat große Teile seiner Dissertation – und dies offenbar mit großem Ehrgeiz – zusammenkopiert und Quellen vertuscht, um sich den Doktortitel zu erschleichen, mit dem er dann nicht zuletzt auf Wahlplakaten geworben hat. Die Universität Bayreuth hat diesen Vorwurf nicht ausräumen können. Angesichts des Umfangs und der Anzahl der Plagiate wissen Sie genauso gut wie wir, dass am Ende der genauen Überprüfung durch die Universität nur ein Ergebnis stehen kann, was die Täuschungsintention des Ministers angeht. Man kann dies nicht „unbewusst“ tun.

Diese Täuschung als solche zu benennen, hat dabei nichts mit der Zugehörigkeit des Ministers zu einer bestimmten Partei zu tun. Auch von den Politikern der Opposition würden wir den Rücktritt als Minister fordern, hätten sie ihr Ehrenwort gegeben, ihre wissenschaftliche Leistung eigenständig und nur unter Zuhilfenahme der angegebenen Hilfsmittel erstellt zu haben, und dann trotzdem in massiver Weise dagegen verstoßen.

Herr zu Guttenberg hat am 23. Februar 2011 in der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag darauf verwiesen, er wolle nur nach seiner Tätigkeit als Verteidigungsminister beurteilt werden. Er hat dabei auf eine Formulierung von Ihnen angespielt, wonach Sie ihn nicht als „wissenschaftlichen Assistenten“ eingestellt hätten.

Dies ist eine Verhöhnung aller wissenschaftlichen Hilfskräfte sowie aller Doktorandinnen und Doktoranden, die auf ehrliche Art und Weise versuchen, ihren Teil zum wissenschaftlichen Fortschritt beizutragen. Sie legt darüber hinaus nahe, dass es sich beim Erschleichen eines Doktortitels um ein Kavaliersdelikt handele und dass das „akademische Ehrenwort“ im wirklichen Leben belanglos sei.

Bei der Beachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis geht es nicht um „Fußnoten“, nicht um Kinkerlitzchen, die angesichts größerer politischer Probleme vernachlässigenswert sind. Es geht um die Grundlagen unseres Arbeitens und Vertrauenswürdigkeit. Wir bemühen uns daher in unserer eigenen Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen, diesen hohen Anforderungen jederzeit nachzukommen. Wenn wir dies nicht tun, laufen wir (zu Recht) Gefahr, von der Universität verwiesen zu werden.

Die meisten von uns unterrichten zudem jüngere Studierende. Nicht selten ist es unsere Aufgabe, ihnen die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. Wir halten die Studierenden dabei dazu an, von Anfang an sehr genau darauf zu achten, korrekt zu zitieren und jedes Hilfsmittel als solches kenntlich zu machen. Wir tun dies nicht, weil wir „Fußnotenfanatiker“ sind oder im „Elfenbeinturm“ sitzen und nicht wissen, was im wahren Leben zählt. Es geht uns schlicht darum, das Verständnis dafür weiterzugeben, dass wissenschaftlicher und damit gesellschaftlicher Fortschritt allein dann möglich ist, wenn man sich auf die Redlichkeit in der „scientific community“ verlassen kann. Verstoßen unsere Studentinnen und Studenten gegen diesen Kodex, sind wir gehalten, ihre Prüfungsleistung als ungenügend zu bewerten. Bei erneutem Verstoß droht in aller Regel die Exmatrikulation. Nach einer solchen Entscheidung bleibt der Eintritt der Betroffenen in viele Berufe zurecht verwehrt – auch in Berufe, in denen die persönliche Integrität weniger bedeutend sein mag als im Amt des Bundesverteidigungsministers.

Vielleicht sind wir altmodisch und vertreten überholte konservative Werte, wenn wir die Auffassung hegen, dass Aufrichtigkeit und Verantwortungsbewusstsein Werte sein sollten, die auch außerhalb der Wissenschaft gelten sollten. Herr zu Guttenberg schien bis vor kurzem auch dieser Meinung zu sein.

Forschung leistet einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung. Redliche und innovative Wissenschaft ist eine Grundlage des Wohlstands in unserem Land. Wenn der Schutz von Ideen in unserer Gesellschaft kein wichtiger Wert mehr ist, dann verspielen wir unsere Zukunft. Wir erwarten für unsere wissenschaftliche Arbeit keine Dankbarkeit, aber zumindest den Respekt, dass man unsere Arbeit ernst nimmt. Durch die Behandlung der Causa Guttenberg als Kavaliersdelikt leiden der Wissenschaftsstandort Deutschland und die Glaubwürdigkeit Deutschlands als „Land der Ideen“.

Möglicherweise aber halten Sie unseren Beitrag zur Gesellschaft schlicht für vernachlässigenswert. Dann möchten wir Sie aber bitten, in Zukunft nicht mehr von der von Ihnen selbst ausgerufenen „Bildungsrepublik Deutschland“ zu sprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner
Die Original-Seite mit dem offenen Brief findet ihr hier: http://offenerbrief.posterous.com/

Montag, 21. Februar 2011

Guttenberg erklärt seinen Rücktritt

Vor wenigen Augenblicken hat der Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg auf einer Wahlkampfveranstaltung im hessischen Kelkheim seinen sofortigen Rücktritt erklärt - und zwar seinen Rücktritt von der Promotion. Er habe sich am Wochenende nochmals mit seiner Doktorarbeit beschäftigt sei zu der Erkenntnis gekommen, dass er den Doktortitel nicht mehr führen werde. Er stehe zu dem Blödsinn, den er da geschrieben habe.

Zu Guttenberg verzichtet also freiwillig auf seinen Doktortitel. Zu dumm nur, dass die Promotionsordnung der Universität Bayreuth eine solche "Rückgabe" des Doktorhutes gar nicht kennt. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Juristische Fakultät der Uni Bayreuth auf dieses offenkundige Mannöver von zu Guttenberg einlässt und es dabei belässt oder ob sie darüberhinaus den Doktortitel auch förmlich Entzieht, so wie es die Promotionsordnung vorsieht.

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Samstag, 19. Februar 2011

Hut ab, Herr Verteidigungsminister!

Auf der GuttenPlag-Seite wird gerade ein offener Aufruf an Karl Theodor Frh. zu Guttenberg diskutiert, dessen Text es inhaltlich besser auf den Punkt nicht hätte bringen können:

Sehr geehrter Herr Bundesminister zu Guttenberg,
in Ihrer Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ (Duncker & Humblot, 2009) finden sich zahlreiche Textpassagen, die wörtlich oder mit geringfügigen Änderungen aus Zeitungsartikeln, Fachaufsätzen und anderen Publikationen entnommen sind. In etlichen Fällen fehlt jegliche Quellenangabe; in anderen Fällen gibt es Fußnoten oder andere Hinweise, die aber nicht das Ausmaß der Textübernahme erahnen lassen. Dieser Befund ist nicht vereinbar mit dem Ehrenwort, alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel angegeben zu haben, das Sie beim Einreichen Ihrer Arbeit unterschrieben haben. Sofern Sie dabei keine Täuschungsabsicht hatten, bleibt nur der Schluss, dass Sie Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens nicht verstanden haben.

Die Promotionsordnung der juristischen Fakultät zu Bayreuth lässt Ihnen den Ausweg, bei Fehlen einer Täuschungsabsicht könnten die Mängel Ihrer Arbeit durch Bestehen der mündlichen Prüfung geheilt sein. Was aber wäre ein auf diese Art bewahrter Doktorgrad wert? Ein Doktorgrad bedeutet den Ausweis der Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten. Sehr geehrter Herr Bundesminister zu Guttenberg, kein Mensch kann alles können. Die Wissenschaft ist nicht Ihre Welt. Sie werden auch ohne Doktorgrad noch Großes in Ihrem Leben leisten.

Indem Sie sich mit Ihrer Fakultät auf eine einvernehmliche Aberkennung Ihres Doktorgrades einigen, bewahren Sie die Universität Bayreuth vor einem erheblichen Ansehensverlust und bezeugen Ihren Respekt vor wissenschaftlicher Arbeit und akademischen Graden.


Quelle: http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Offener_Aufruf_an_Karl-Theodor_zu_Guttenberg

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Freitag, 18. Februar 2011

Guttenberg - wo hat er eigentlich angeblich Jura studiert?

Auf seiner Homepage steht: "Studium der Rechts- und Politikwissenschaften, Prädikatsexamen, Promotion im Jahr 2007 zum jur. (summa cum laude)". Aber irgendwie scheint keiner so genau zu wissen, wo genau unser werter Herr Verteidigungsminister überhaupt Jura studiert hat. In Bayreuth hat er promoviert. Vielleicht wird man bald sagen müssen, er hat es "versucht". Selbst im Internet findet man keinen wirklichen Hinweis darauf, wo zu Guttenberg Rechtswissenschaften studiert hat. Ein 2. Staatsexamen scheint er erst gar nicht gemacht zu haben.

Schön, wie er auf seiner Homepage auf sein Prädikatsexamen und die Summa-cum-laude-Doktorarbeit hinweist. Ich weiß leider auch nicht, wo zu Guttenberg Jura studiert hat. Aber ich habe eine Vermutung. Er wird dort studiert haben, wo eine schriftliche Hausarbeit Teil des Staatsexamens war...

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Die Kausa Guttenberg - eine Schande für die Wissenschaft

Aberkennung des Titels - allein so darf das Überprüfungsverfahren der Universität Bayreuth enden. Mir geht es hier nicht um die politischen Auswirkungen, die ein solcher Titelverlust mit sich bringen würde, sondern allein um die Frage der wissenschaftlichen Ehre. Herr zu Guttenberg erklärte heute in seiner kurzen Pressekonferenz, dass er nie bewusst getäuscht habe und wies erneut drauf hin, dass seine Doktorarbeit ja immerhin 475 Seiten und 1.200 Fußnoten habe. Hört sich viel an? Teilt man jedoch die Fußnoten durch die Seiten, kommt man rechnerisch auf nicht mal drei Fußnoten pro Seite. Und das ist für eine wissenschaftliche Arbeit nicht besonders viel.

Wo kämen wir hin, wenn die Uni Bayreuth dieses Sammelsurium von Plagiaten konsequenzenlos so hinnehmen würde? Es wäre ein Schlag ins Gesicht eines jeden, der sich seinen Doktorgrad durch harte und ehrliche Arbeit erworben hat. Es geht in der Arbeit von zu Guttenberg ja auch gar nicht um in der Eile vergessene Fußnoten. Es geht vielmehr um Stellen, die per Copy & Paste aus anderen Zeitschriften und Literaturquellen nahezu 1:1 übernommen wurden. Zwei solcher Plagiatsstellen in einer Seminar-, Studien- Haus- oder Diplomarbeit und der Kandiat wäre mit Pauken & Trompeten durchgefallen. Für einen Minister dürfen da keine anderen Anforderungen gelten - erst recht nicht, wenn die Arbeit mehr als nur eine Handvoll solcher Plagiate aufweist.

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Donnerstag, 17. Februar 2011

Schon mehr als 30 faule Stellen in Guttenbergs Doktorarbeit entdeckt?

Bei wem hat zu Guttenberg noch abgekupfert? Um die 30 Plagiatsstellen in der Doktorarbeit des Herrn zu Guttenberg sind scheinbar schon entdeckt worden. Auf der Seite GuttenPlag werden Interessierte dazu aufgerufen, selbst investigativ tätig zu werden und weitere geklaute Stellen in Guttenbergs Doktorarbeit zu posten. Das Internet als 5. Gewalt im Staate - es scheint zu funktionieren.

Im Zusammenhang mit der Kausa Guttenberg sind auch diese Fälle aus der Vergangenheit, die man für die CDU hier, hier und hier zum Nachlesen findet. Aber auch die SPD scheint vor falschen Doktoren nicht gefeit zu sein, wie dieser Artikel zeigt.



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Mittwoch, 16. Februar 2011

Die Doktorarbeit des Verteidigungsministers - alles nur geklaut?

Eine Promotion ist eine schöne Sache - zumal man sich nach erfolgreichem Abschluss mit einem Doktortitel schmücken kann. Auch unser Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg führt einen solchen Titel. Wer derart in der Öffentlichkeit steht wie Herr zu Guttenberg, muss damit rechnen, dass es Leute gibt, die geradezu nach Leichen im eigenen Keller suchen. Zu blöd, wenn es solche gibt und diese dann auch noch gefunden werden.

Im Fall zu Guttenberg hat ein Bremer Jura-Professor in der Dissertation von Herrn zu Guttenberg doch glatt einige Passagen entdeckt, die es so schon einmal irgendwo anders gegeben zu haben scheint. Der Verteidigungsminster dementiert bzw. spielt die Sache herunter. Er sehe einer Überprüfung seiner Arbeit gelassen entgegen.

Ihm ist zwar insoweit beizupflichten, als es bei einer Arbeit derartigen Umfangs durchaus vorkommen kann, dass eine Fußnote schlicht und ergreifend vergessen oder Widergegebenes falsch zitiert wird. Soweit so gut. Die Grenze des wissenschaftlichen Ethos ist jedoch dort überschritten, wo man fremde Textpassagen nahezu wortwörtlich - heute auch Copy & Paste genannt - als eigene übernimmt. Dann kann man sich auch nicht mehr damit herausreden, man habe einfach nur eine Fußnote vergessen. So scheint es aber offenbar in der Doktorarbeit von Herr zu Guttenberg einige Passagen zu geben, die im Wege des Copy & Paste ihren Urheber gewechselt haben. Wer sich selbst ein Bild davon machen möchte, kann dies auf der Seite der Süddeutschen Zeitung tun. Dort wurden die jeweiligen Texte nebeneinander gestellt und lassen sich so gut vergleichen.

Auch wenn damit noch nicht die Wissenschaftlichkeit der gesamten Doktorarbeit des Herrn zu Guttenberg an sich in Frage gestellt ist, ist es jedoch eines mit Sicherheit: dreist!

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Donnerstag, 3. Februar 2011

Die Wahl des kleineren Übels

Gestern war es mal wieder soweit: der Gang zum Arbeitsamt stand an, um den Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Da ich zuvor extra einen Termin vereinbart und gleich alle benötigten Unterlagen mitgenommen habe, war es ein recht kurzes Intermezzo. Nach gut zehn Minuten waren alle Daten im Computer der Sachbearbeiterin und sie verkündete mir, dass ich von nun ab stolze 438,- Euro Arbeitslosengeld pro Monat erhalten werden. Da dieser Betrag natürlich nicht ausreicht, um meinen monatlichen Bedarf zu decken, bleibt mir nun die Wahl, aufstockend Wohngeld oder Hartz IV zu beantragen.

Beim Wohngeld ist problematisch, dass Arbeitslosen- und Wohngeld zusammen immer noch nicht genug sind, um über die Runden zu kommen. Es bliebe hier nur die weitere Option, nochmal bei Mama & Papa anzuklopfen. Der ergänzende Hartz IV-Bezug finanziell betrachtet zwar die bessere Lösung, jedoch begibt man sich damit allein in die Zuständigkeit der Arge, was dazu führt, in der gleichen Schublade zu landen, in der auch die notorischen Arbeitsverweigerer und Fliesencouchtischbesitzer stecken. Dies bedingt dann auch, dass man bei seiner Jobsuche immer wieder von Maßnahmen der Arge (Bewerbertrainings, Eingliederungsmassnahmen, Motivationsseminare, etc) belästigt wird und darüberhinaus verpflichtet ist jeden zumutbaren Job anzunehmen, der einem angeboten wird (insbes. Callcenteragent, Leiharbeitsfirmen, etc).

Aus den gerade genannten Gründen tendiere ich zu erster Möglichkeit, auch wenn ich eigentlich nicht mehr vor hatte, meinen Eltern auf der Tasche zu liegen. Aber auch den Hartz IV-Stress habe ich auch keine Lust ;).

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Montag, 31. Januar 2011

Endlich Volljurist!

Nachdem ich ja vor geraumer Zeit meinen Brief mit dem Ergebnis der Klausuren erhalten habe, durfte ich mich heute in der mündlichen Prüfung beweisen. Den Erhalt des Klausurnotenbriefes habe ich hier im Blog peinlich berührt verschwiegen, da ich mit dem Ergebnis von 5,3 Punkten mehr als unzufrieden war. Für die mündliche Prüfung habe ich mir dann auch keine allzu großen Hoffnungen mehr gemacht. Jedoch wurde ich heute eines Besseren belehrt. Die Prüfung lief für meine vier Mitprüflinge und mich wie geschmiert. Nach Aktenvortrag und den Prüfungen im Zivilrecht, Strafrecht und im Öffentlichen Recht wurden uns dann die Gesamtnoten verkündet. Ich habs nun tatsächlich geschafft mit genau 8,0 Punkten als Endergebnis!

Mir ist bei der Notenbekanntgabe ein großer Stein vom Herzen gefallen, da ich mich nun wirklich um meine berufliche Zukunft kümmern kann und vor allem nicht mehr zur Notenverbesserung antreten muss. Was mir auf gut Deutsch den Arsch gerettet hat, war der Umstand, dass meine einzelnen Stationsnoten im Referendariat durch die Bank weg immer gut waren. Dies hat die Prüfer wohl dazu veranlasst, sich nicht allzu sehr von den Klausur-Noten leiten zu lassen.

Nun steht morgen erstmal der Gang zum Arbeitsamt an, um in der nächsten Zeit nicht ganz auf dem finanziell Trockenen zu sitzen. Ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten, wie es auf dem Weg in die Berufswelt weitergeht.


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Warum Facebook weiß, wo du dich im Internet herumtreibst...

Dem ein oder anderen dürfte es zwischenzeitlich auch aufgefallen sein, dass auf vielen Seiten im Internet der sog. "Gefällt mir"-Button von Facebook angebracht ist. Allein dieser Button ist es, der ein enormes Datenschutzrisiko darstellt - und das selbst dann, wenn man nicht darauf klickt.   

Viele Nutzer gehen mittlerweile sensibel mit ihren persönlichen Daten um. So konnte man damals, als StudiVZ noch das beliebteste deutsche soziale Netzwerk war, eine nutzerseitige Datenschutzwelle beobachten: nachdem sich viele zunächst mit ihrem Klarnamen dort angemeldet hatten, änderte eine große Anzahl von Nutzern im Laufe der Zeit seine bei StudiVZ hinterlegte Daten. So wurden Nachnamen einfach auf den Anfangsbuchstaben reduziert, aus Michael Müller wurde Michael M. oder Michael Mickymouse.

Bei Google ist es ja seit langem bekannt, dass Suchanfragen und dazugehörige IP-Adresse regisitriert werden, um dem Suchenden beim nächsten Aufruf personalisierte Werbung präsentieren zu können. Für Facebook hat nun eine noch weitergehende Möglichkeit aufgetan, mit der Facebook sehen kann, welche Seiten der einzelne Facebook-Nutzer im Internet so ansurft. Ruft der Surfer eine Webseite auf, auf der ein "Gefällt mir"-Button von Facebook eingebettet ist, erfolgt automatisch eine Verbindung im Hintergrund zu Facebook, bei der zunächst die IP des Surfers und die Seite, auf der sich der Surfer gerade befindet, an Facebook übermittelt werden. Besonders schön wird es, wenn man sich vor dem Surfen im Internet nicht richtig aus seinem Facebookprofil ausgeloggt und damit den Facebook-Cookie noch im Browsercache liegen hat. Dann wird neben der IP und der besuchten Webseite auch gleich noch eine direkte Verbindung zum Nutzer hergestellt, da Facebook nun IP und besuchte Webseite einer bestimmten Person zuordnen kann. Was Facebook mit diesen Daten macht, sei an dieser Stelle mal dahingestellt. Jedoch sollte sich jeder Nutzer dieser Möglichkeit bewusst sein.

Ich habe aus diesen Gründen den "Gefällt mir"-Button von Facebook aus meinem Blog verbannt. Geht ja schließlich keinen was an, dass ihr euch hier herumtreibt. Ihr selbst könnt auch ein wenig vorsorgen, indem ihr euch vor dem Surfen im Web aus eurem Facebook-Profil ausloggt und die Facebook-Cookies aus dem Browsercache entfernt. Dann ist zumindest eine direkte Zuordnung zu eurem Facebook-Profil nicht mehr ohne weiteres möglich.

Für Nutzer von Firefox gibt es eine recht einfache Möglichkeit, sein Surfverhalten vor Facebook zu verbergen. Ein findiger Programmierer hat ein kleines Addon erschaffen, das den "Gefällt mir"-Button auf den angesurften Webseiten einfach unterdrückt. Das Addon mit dem Namen "No FB Tracking" gibts hier und ist mit einem Klick auf "add to Firefox" in euren Browser implementiert.

Freitag, 21. Januar 2011

Sind Sie auch beim Bier-Kauf beschissen worden?

Zwar stammt dieses Video aus den USA, jedoch floriert auch bei uns in Deutschland das Geschäft mit den Mogelpackungen - zumal im Jahre 2009 die EU-Vorschriften für die Einheitsgrößen von Lebensmitteln weggefallen sind.

Mittwoch, 19. Januar 2011

Staatsexamen in Hessen jetzt 30,- Euro billiger

Jeder, der in Hessen sein Staatsexamen geschrieben hat, stand bisher vor der Qual der Wahl: kaufe ich mir für die Klausuren im Öffentlichen Recht nun den Fuhr/Pfeil (50,- Euro) oder doch lieber den von Zezschwitz (19,90 Euro). Für den von Zezschwitz sprach, dass er zunächst einmal 30,- Euro günstiger zu haben ist als der Fuhr/Pfeil und man in ihm schneller die gesuchte Norm findet. Allerdings ist der Fuhr/Pfeil deutlich umfangreicher und enthält eine Vielzahl von weiteren Gesetzen, die im von Zezschwitz nicht abgedruckt sind.

Die Gretchenfrage "Fuhr/Pfeil oder von Zezschwitz?" hat sich mit Verfügung des Justizprüfungsamts Wiesbaden vom 01. Juli 2010 erledigt. Seit November 2010 ist für die juristischen Staatsprüfungen in Hessen nur noch der von Zezschwitz als Gesetzessammlung im Öffentlichen Recht zugelassen. Dies hat den Vorteil, dass man sich 30,- Euro und die leidige Einsortiererei von Nachlieferungen erspart. Aktuelle und damit vor allem für die mündlichen Prüfungen maßgebliche Auflage des von Zezschwitz ist übrigens die 20. Auflage aus dem Jahre 2009. Ausgenommen von der Regelung sind die Prüflinge, die im September 2010 den schriftlichen Teil ihrer Prüfung abgelegt haben. Sie dürfen für ihre mündliche Prüfung Anfang 2011 noch wählen.

P.S. So mancher Antikapitalist wird sich schon immer aus ideologischen Gründen für den von Zezschwitz entschieden haben, da dieser im Nomos Verlag und nicht im C.H. Beck Verlag - der ja mittlerweile eine Quasi-Monopolstellung auf juristische Werke besitzt - erscheint. Dieser ideologische Denkansatz geht jedoch fehl, da der Nomos Verlag schon seit 1999 zur C.H. Beck Gruppe gehört.

jurablogs.com ./. Lorraine Media GmbH

Die Seite jurablogs.com ist wieder erreichbar. Ursache für die Sperrung durch den Hoster war wohl ein Beschwerdefax der Lorraine Media GmbH an den Hoster, in dem ein auf Jurablogs verlinkter Artikel nebst den dazugehörigen Kommentaren beanstandet wurde. Eine offizielle Stellungnahme von jurablogs.com findet ihr hier. Primärer Stein des Anstoßes waren vor allem die zu dem Artikel direkt auf jurablogs.com abgegebenen Kommentare, in welchen die Firma nicht besonders gut bei weg kam.

Der beanstandete Artikel nebst Kommentaren wurde zwischenzeitlich von jurablogs.com entfernt. Wer sich jedoch selbst ein Bild von dem beanstandeten Artikel und von den Kommentaren machen möchte, muss einfach bei google mal nach "http://www.jurablogs.com/de/der-modeltraum-und-die-lorraine-media-gmbh" suchen und dann bei dem ersten Suchergebnis auf "Im Cache" klicken.

Besagte Betreiberin des Model-Portals models-week.de dürfte sich mit der Beschwerde wohl eher einen Bärendienst erwiesen haben. Zwar soll auch negative Publicity eine gute Publicity sein, jedoch wurde jetzt eine Lawine losgetreten, die so einfach nicht mehr zu stoppen sein dürfte. Der Streisand-Effekt lässt grüßen - vor allem, weil zu erwarten ist, dass sich eifrige Blogger noch schnell den Google-Cache Inhalt zu dem Artikel sichern und diesen so für die Nachwelt erhalten.

Dienstag, 18. Januar 2011

Seite jurablogs.com derzeit nicht erreichbar

Seit Dienstag, den 18. Januar 2011 ist die vor allem unter Juristen beliebte Seite jurablogs.com nicht mehr erreichbar. Genauere Infos, ob es sich um eine temporäre Störung handelt oder ob die Seite länger nicht erreichbar sein wird, sind noch nicht bekannt. Bei Twitter häufen sich die Meldungen, dass jurablogs.com vom Hoster Hetzner wegen einer angeblichen Beschwerde über Inhalte gesperrt wurde. Was auch dahinter steckt - falls die Sperrung von einem Juristen veranlasst wurde, wird dieser nicht mehr viel Freu(n)de haben. Der Streisand-Effekt lässt grüßen!

Ebenfalls nicht mehr erreichbar ist die Seite nerdcore.de - jedoch hat dies keine technischen Gründe. Der Betreiber von nerdcore.de verlor seine Domain offensichtlich im Rahmen eines Rechtsstreits an seinen Prozessgegner. Details dazu findet ihr in einem Artikel der FAZ sowie in einem Blogeintrag eines Berliner Anwalts dazu.

Update 19. Januar 2011: Die Hintergründe sind mittlerweile bekannt. Mehr dazu hier.

Mittwoch, 12. Januar 2011

Call to order Effekt - Der Gegner als Mandanten-Bringer

Anwälte gibt es viele - warum also als Anwalt nicht seine Mitbewerber nutzen, um neue Mandanten zu gewinnen! Das Prinzip, das dahinter steckt ist einfach erklärt.

Die fiktive Kanzlei "Soundso" verschickt mal wieder für ihren Mandanten X massenhaft Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen oder illegalen Filesharings. Person X hat schon einen Anwalt und ist daher für die anderen Anwälte uninteressant. Nun ist regelmäßig folgendes Phänomen zu beobachten: auf diversen Anwaltswebseiten erscheinen meist in Form von Blogeinträgen oder juristischen Kurzberichten Artikel, in denen darüber informiert wird, dass die Kanzlei "Soundso" derzeit wieder massiv für ihren Mandanten X Abmahnungen verschickt. Entscheidend dabei ist, dass sowohl die abmahnende Kanzlei, als auch deren Mandant mit vollem Namen, gerne auch mit genauer Kanzlei-Anschrift, genannt werden. Meist erfolgt dann noch der Hinweis, dass man die geforderte Unterlassungserklärung nicht wie verlangt abgeben, sich aber auch vor der Abgabe aus dem Internet heruntergeladener modifizierter Unterlassungserklärungen hüten solle.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Die Anwälte, die derlei Artikel auf ihrer Homepage veröffentlichen, tun dies natürlich nur, um das reine Informationsinteresse der breiten Öffentlichkeit zu befriedigen und nicht wegen des sog. "call to order"-Effekts. Der "call to order"-Effekt (call to order = engl. für Abmahnung) ist es nämlich, der das ein oder andere Mandat für einen selbst abwirft. Denn erhält nun die Person Y eine dieser Abmahnungen, führt sie ihr erster Weg meist zu Google. Dort wird sie dann als Suchanfrage die Worte "Abmahnung Kanzlei Soundso" eingeben und als Ergebnis dann auch den Blogeintrag des Anwaltes finden, in welchem er über die Abmahn-Welle der Kanzlei Soundso berichtet. In dem Blogeintrag werden sich sicherlich auch die Kontaktdaten des Anwalts finden, unter denen Person Y den Anwalt konsultieren kann.

Wie man sieht, bietet das Internet eine Fülle von Möglichkeiten, Mandate zu aquirieren. Man muss sie nur nutzen. Doch auch die "call to order"-Quelle wird eines Tages versiegen und dem "Gelbe-Seiten-Effekt" zum Opfer fallen. Dann nämlich, wenn Person Y bei Google hunderte Kanzleien angezeigt bekommt, die alle mit einem Artikel über die Abmahn-Welle der Kanzlei Soundso berichten.

Dienstag, 11. Januar 2011

Belehr mich net! Bist du mein Vadder?!

Was tun, wenn man zu seinem Auto kommt und sieht, wie das Ordnungsamt gerade den Abschleppwagen vorfahren lässt? Das Video hier zeigt, wie man sich als mündiger Bürger und unter Kenntnis seiner Rechte argumentativ zur Wehr setzen kann. Dabei war die Rechtslage doch von vornehrein eindeutig: einen Mercedes darf man sowieso nicht abschleppen.


Montag, 10. Januar 2011

Webfundstück: das Doppelprädikat

Anwälte und Werbung - das ist ein Gebiet, das von der Berufsordnung der Rechtsanwälte streng reglementiert ist. Um sich als Anwalt von der Masse der Mitbewerber dennoch abzuheben, muss man kreativ sein. Durch Zufall bin ich auf folgende Anzeige hier gestoßen:

Wer auf der Seite www.telefonbuch.de nach "Fachanwalt Strafrecht" in Hamburg sucht, erhält als erstes Suchergebnis die obige Annonce angezeigt. Der Nutzen des Doppelprädikat-Hinweises dürfte indes fraglich sein. Zwar weiß schon jeder Jura-Student im ersten Semester, dass ein Doppelprädikat in der Tat eine nicht unbeachtliche Leistung darstellt, mit der nicht viele Anwälte aufwarten können. Jedoch dürfte dieses Wissen und seine etwaige Bedeutung dem durchschnittlichen Mandanten eines Strafverteidigers dann doch eher unbekannt sein. Man frage sich einfach selbst einmal, wann man seinen eigenen Hausarzt das letzte Mal nach dessen Examensergebnissen gefragt hat. Dieses Problem scheint auch der og. Prädikatsjurist zu kennen. Denn so erklärt er dem unkundigen Leser auf seiner Homepage, dass "Doppelprädikat" in seinem Fall bedeutet, dass er mit seinen beiden Examina unter den besten 10 beziehungsweise sogar unter den besten 5 Prozent der Absolventen lag. Chapeau!