Donnerstag, 13. Oktober 2011

Der König Fußball und die W2M Ltd. - Keine Panik bei Abofallen

Bei so manch einem Smartphonebesitzer erscheint in letzter Zeit die Benachrichtigung, dass ein neues Königfußball-Update verfügbar sei auf dem Display. Klickt man nun auf die Benachrichtigung, öffnet sich der Internetbrowser, auf dem dann die Webseite "König Fußball" der W2M Ltd. (2nd Floor, Berkeley Square House, Berkeley Square, London, W1J6BD, UK) angezeigt wird.

Klickt man nun auf eines der angezeigten Videos - die in Wirklichkeit gar keine Videos, sondern reine Links sind - erscheint ein Fenster, in dem man seine Handynummer eingeben soll, um sich für den Service zu registrieren. Spätestens jetzt sollte auch dem letzten Dummen der Hinweis "(Abo für 4.99€/ Woche)" aufgefallen sein. Wer also freiwillig seine Handynummer in dieses Feld einträgt, ist selbst schuld, wenn er nachher ein Abo (Abrechnung über die Mobilfunkrechnung des eigenen Anbieters) an der Backe hat, dass er nicht mehr los wird.

Anders sieht es dagegen bei tatsächlichen Abofallen aus, bei denen einem allein schon durch den Klick auf den Benachrichtigungslink ein Abo untergejubelt wird. Dies ist technisch gesehen problemlos machbar, wenn der Link der Werbenachricht zu einer sog. WAP-Internetseite des Anbieters führt. Hier wird dem Abo-Anbieter die eigene Rufnummer bereits durch den Klick auf den Werbelink im Wege des sog. "MSISDN Recognition"-Verfahrens vom eigenen Mobilfunkanbieter übermittelt. Beliebt für derlei Abzocke sind Werbebanner, die von Werbenetzwerken wie Admob in kostenlosen Apps implementiert sind. Durch die Implementierung ist es technisch möglich, dass die eigene Rufnummer (und die Rufnummern sämtlicher Telefonbuchkontakte) direkt aus dem Handy ausgelesen und an den Werbenden übermittelt wird.

Wurde einem ein solches One-Click-Abo untergejubelt, erhält man meist eine Bestätigungs-SMS über den Abo-Abschluss. Diese SMS sollte man aufbewahren und sicherheitshalber samt Anbieternummer schriftlich archivieren. Rechtlich gesehen gibt es jedoch keinen Grund, in Panik zu verfallen. Ein rechtswirksamer Abo-Vertrag kann durch einen solch unbedachten Klick auf ein Werbebanner oder einen Internetlink nach deutschem Recht nicht zustande kommen. Auch sollte man sich meiner Meinung nach davor hüten, sofort eine Kündigungs-SMS (zB. "Abo STOP an die 88044") an den Anbieter zu schicken. Da man keinen Vertrag geschlossen hat, braucht man diesen auch nicht zu kündigen. Vielmehr sollte man regelmäßig seine Mobilfunkrechnung überprüfen, ob der Abo-Abzock-Anbieter unberechtigterweise über diese Geld abbuchen lässt. Dies sollte man dann schriftlich gegenüber dem Mobilfunkanbieter reklamieren. Es bietet sich an, die Lastschrift des Mobilfunkanbieters zurückbuchen zu lassen und die tatsächliche Rechnungssumme gekürzt um die unrechtmäßigen Abo-Gebühren an den Mobilfunkanbieter per Hand zu überweisen.

Man sollte sich aber in jedem Fall auf ein längeres Hin und Her mit dem eigenen Mobilfunkanbieter einstellen. Hier sollte man aber Durchhaltevermögen beweisen und sich nicht von etwaigen Mahnungen einschüchtern lassen.

Um herauszufinden, welche Firma die finanzielle Abwicklung für den Abobetreiber mit dem eigenen Mobilfunkanbieter übernommen hat, sollte man einen Blick in diese Liste der Eplus-Gruppe werfen. Mit etwas Glück findet man den Dienstleister dort.

Praxistip: einige Mobilfunkbetreiber bieten die Möglichkeit, den eigenen Vertrag für Drittanbieter und 0900-Nummern sperren zu lassen. Von dieser Möglichkeit sollte man Gebrauch machen, wenn damit keine größeren Kosten verbunden sind.

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen