Schön, wie er auf seiner Homepage auf sein Prädikatsexamen und die Summa-cum-laude-Doktorarbeit hinweist. Ich weiß leider auch nicht, wo zu Guttenberg Jura studiert hat. Aber ich habe eine Vermutung. Er wird dort studiert haben, wo eine schriftliche Hausarbeit Teil des Staatsexamens war...
Freitag, 18. Februar 2011
Guttenberg - wo hat er eigentlich angeblich Jura studiert?
Auf seiner Homepage steht: "Studium der Rechts- und Politikwissenschaften, Prädikatsexamen, Promotion im Jahr 2007 zum jur. (summa cum laude)". Aber irgendwie scheint keiner so genau zu wissen, wo genau unser werter Herr Verteidigungsminister überhaupt Jura studiert hat. In Bayreuth hat er promoviert. Vielleicht wird man bald sagen müssen, er hat es "versucht". Selbst im Internet findet man keinen wirklichen Hinweis darauf, wo zu Guttenberg Rechtswissenschaften studiert hat. Ein 2. Staatsexamen scheint er erst gar nicht gemacht zu haben.
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Jura hat er auch in Bayreuth studiert! http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/koepfe-der-wirtschaft/karl-theodor-zu-guttenberg-926/biografie/
AntwortenLöschenFalsch vermutet - Bayern hatte zu dieser Zeit keine Hausarbeit als Teil des Staatsexamens
AntwortenLöschen,,Er wird dort studiert haben, wo eine schriftliche Hausarbeit Teil des Staatsexamens war..."
AntwortenLöschenSoll das jetzt lustig sein?
Trollen sich hier gleich wieder die CDU-Anhänger, oder wat?!?!
AntwortenLöschenVermutlich im Süden, wo es das "kleine" Prädikat gibt ;-)
AntwortenLöschenGuttenberg hat glaub ich nur das erste Staatsexamen gemacht, deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn du nichts über sein Refrendariat findest.
AntwortenLöschenDas ist alles Familienwirtschaft. Egal ob in den USA oder Europa. Niemand komt durch Leistung in hohe Stellungen. Nur durch Verwandte, die ihre Bekannten in gehobene Posten hineinsetzen. Jeder Regierungsangestellter ist Sohn, oder Onkel eines Ministers oder Bankenchefes. Und wenn der Sohn misraten ist, so muß ein Plagiat seinene nicht vorhandenen Charakter aufwerten.
AntwortenLöschenIn der deutschen Juristenausbildung gilt ein Staatsexamen ab einer Bewertung mit „vollbefriedigend“, in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen schon mit „befriedigend“, als Prädikatsexamen. Ein Prädikatsexamen mit mindestens „vollbefriedigend“ wird vom öffentlichen Dienst oftmals als Einstellungsvoraussetzung verlangt.
AntwortenLöschenarmes deutschland....
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