Gestern war es mal wieder soweit: der Gang zum Arbeitsamt stand an, um den Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Da ich zuvor extra einen Termin vereinbart und gleich alle benötigten Unterlagen mitgenommen habe, war es ein recht kurzes Intermezzo. Nach gut zehn Minuten waren alle Daten im Computer der Sachbearbeiterin und sie verkündete mir, dass ich von nun ab stolze 438,- Euro Arbeitslosengeld pro Monat erhalten werden. Da dieser Betrag natürlich nicht ausreicht, um meinen monatlichen Bedarf zu decken, bleibt mir nun die Wahl, aufstockend Wohngeld oder Hartz IV zu beantragen.
Beim Wohngeld ist problematisch, dass Arbeitslosen- und Wohngeld zusammen immer noch nicht genug sind, um über die Runden zu kommen. Es bliebe hier nur die weitere Option, nochmal bei Mama & Papa anzuklopfen. Der ergänzende Hartz IV-Bezug finanziell betrachtet zwar die bessere Lösung, jedoch begibt man sich damit allein in die Zuständigkeit der Arge, was dazu führt, in der gleichen Schublade zu landen, in der auch die notorischen Arbeitsverweigerer und Fliesencouchtischbesitzer stecken. Dies bedingt dann auch, dass man bei seiner Jobsuche immer wieder von Maßnahmen der Arge (Bewerbertrainings, Eingliederungsmassnahmen, Motivationsseminare, etc) belästigt wird und darüberhinaus verpflichtet ist jeden zumutbaren Job anzunehmen, der einem angeboten wird (insbes. Callcenteragent, Leiharbeitsfirmen, etc).
Aus den gerade genannten Gründen tendiere ich zu erster Möglichkeit, auch wenn ich eigentlich nicht mehr vor hatte, meinen Eltern auf der Tasche zu liegen. Aber auch den Hartz IV-Stress habe ich auch keine Lust ;).
Wohngeld - auf jeden Fall
AntwortenLöschenDann 6 Monate arbeiten und auf ALG II umsteigen - deutlich angenehmer ;)
Wie wäre es mit arbeiten? Nicht in einer Anwaltskanzlei gewesen, die nach dem Examen noch Arbeit zu vergeben hat?
AntwortenLöschenWas fürs Referendariat gut ist, stellt sich für einen längeren Arbeitsplatz nicht immer als reizvoll dar.
AntwortenLöschenUnd der erste Job sollte schon etwas erfreulicher als eine Notlösung sein.