Samstag, 19. Februar 2011

Hut ab, Herr Verteidigungsminister!

Auf der GuttenPlag-Seite wird gerade ein offener Aufruf an Karl Theodor Frh. zu Guttenberg diskutiert, dessen Text es inhaltlich besser auf den Punkt nicht hätte bringen können:

Sehr geehrter Herr Bundesminister zu Guttenberg,
in Ihrer Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ (Duncker & Humblot, 2009) finden sich zahlreiche Textpassagen, die wörtlich oder mit geringfügigen Änderungen aus Zeitungsartikeln, Fachaufsätzen und anderen Publikationen entnommen sind. In etlichen Fällen fehlt jegliche Quellenangabe; in anderen Fällen gibt es Fußnoten oder andere Hinweise, die aber nicht das Ausmaß der Textübernahme erahnen lassen. Dieser Befund ist nicht vereinbar mit dem Ehrenwort, alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel angegeben zu haben, das Sie beim Einreichen Ihrer Arbeit unterschrieben haben. Sofern Sie dabei keine Täuschungsabsicht hatten, bleibt nur der Schluss, dass Sie Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens nicht verstanden haben.

Die Promotionsordnung der juristischen Fakultät zu Bayreuth lässt Ihnen den Ausweg, bei Fehlen einer Täuschungsabsicht könnten die Mängel Ihrer Arbeit durch Bestehen der mündlichen Prüfung geheilt sein. Was aber wäre ein auf diese Art bewahrter Doktorgrad wert? Ein Doktorgrad bedeutet den Ausweis der Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten. Sehr geehrter Herr Bundesminister zu Guttenberg, kein Mensch kann alles können. Die Wissenschaft ist nicht Ihre Welt. Sie werden auch ohne Doktorgrad noch Großes in Ihrem Leben leisten.

Indem Sie sich mit Ihrer Fakultät auf eine einvernehmliche Aberkennung Ihres Doktorgrades einigen, bewahren Sie die Universität Bayreuth vor einem erheblichen Ansehensverlust und bezeugen Ihren Respekt vor wissenschaftlicher Arbeit und akademischen Graden.


Quelle: http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Offener_Aufruf_an_Karl-Theodor_zu_Guttenberg

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen