Donnerstag, 28. Oktober 2010

Arbeitsamt - die Erste!

Wie bereits geschrieben, habe ich heute den Weg zum Arbeitsamt auf mich genommen, um mich "arbeitssuchend" zu melden. Wie befürchtet, war es ein steiniger Weg und sein Ende ist derzeit nicht absehbar. Zunächst wurde ich darüber aufgeklärt, dass ich mich im Arbeitsamt befinde. Ein Arbeitsamt sei nicht zu verwechseln mit der ARGE. Die ARGE sei vielmehr auch gar nicht die ARGE, sondern das Jobcenter. Dennoch wolle man sich meiner annehmen, denn eigentlich sei ich ja auf dem Arbeitsamt auch richtig mit meinem Anliegen. Um einen Extra-Termin beim Jobcenter werde ich dennoch wohl nicht herumkommen.

So mancher Rechtsreferendar wird sich bei seinem ersten Besuch auf dem Arbeitsamt auf Sätze einstellen dürfen, wie: "Sie sind also derzeit Rechtsreferendar. Suchen Sie für die Zukunft wieder eine Anstellung als Rechtsreferendar?". Ich für meinen Teil habe dankend abgelehnt. Da ich ab Ende Januar voraussichtlich ohne Beschäftigung und bis zu meiner ersten Anstellung wohl oder übel ein paar Wochen - wenn es schlecht läuft, auch ein paar Monate - vor allem ohne Einkommen bin, erkundigte ich mich danach, ob es möglich sei, einen nahtlosen Übergang vom Referendarsgehalt - das genau genommen ja nicht mal ein Gehalt, sondern lediglich eine "Unterhaltsbeihilfe" ist - zum Arbeitslosengeld zu gewährleisten. Die Sachbearbeiterin klärte mich darüber auf, dass man circa einen Monat in der Luft hängt, bis das erste Arbeitslosengeld ausbezahlt wird.

Bei einem Referendarseinkommen von derzeit circa 810,- Euro netto darf ich mit grandiosen 460,- Euro Arbeitslosengeld rechnen. Allerdings wird der Antrag hierfür erst bewilligt, wenn auch die Einkommensbescheinigung der Bezügestelle des Bundeslandes vorliegt, in dem man sein Referendariat gemacht hat. Diese Bescheinigung wird zumindest in meinem Bundesland erst nach Ende der Dienstzeit ausgestellt. Also sind mir in dieser Hinsicht noch die Hände gebunden. Immerhin weiß ich jetzt zumindest, dass ich zusätzlich zu den 460,- Euro Arbeitslosengeld eine Aufstockung auf den Hartz IV Regelsatz beantragen kann. Dass ich dafür extra wieder auf ein anderes Amt rennen muss - nämlich zum Jobcenter -, nehme ich gerne in Kauf. Denn: einmal in meinem Leben wollte ich schon immer mal von Hartz IV leben. So kann ich dann später, wenn die ersten Millionen auf dem Konto sind, in jede Kamera sagen "Ich war in meinem Leben schon ganz unten und habe mich nach oben gekämpft!".

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