Dienstag, 9. November 2010

Der Plan B. ?

Leider dauert es noch fast zwei Monate bis die Klausurergebnisse eintrudeln werden. Die Zeit bis dahin will ich nutzen, um mich seelisch und moralisch auf die Zeit nach dem Refrendariat einzustellen. Natürlich hofft ein jeder Referendar auf passable Ergebnisse, die einem den nahtlosen Übergang ins Berufsleben ermöglichen. In der Regel steht hierbei ein festes Anstellungsverhältnis auf Platz 1 der Wunschliste - sei es im Staatsdienst, in einer Kanzlei oder bei einem Unternehmen. Aber was, wenn das Ergebniss des 2. Staatsexamens nicht so ausfällt, wie erhofft? Dann bleibt für viele nur noch Plan B. - also der Weg in die Selbständigkeit.

Diesen Plan B. sollte man trotz des Hoffens auf akzeptable Noten nicht zu sehr vernachlässigen. Auch ich kann mir Schöneres vorstellen, als direkt nach dem Examen mit einer eigenen Kanzlei starten zu müssen. Jedoch bin ich der Meinung, dass man für diesen Fall bereits gegen Ende des Referendariats vorsorgen kann und auch sollte. Fallen die Ergebnisse dann doch besser aus, kann man diesen Plan B. immer noch getrost im Reißwolf entsorgen.

Sollte ich jedoch nicht um den Plan B. herumkommen, steht für mich zumindest momentan fest, dass mein Metier das Strafrecht sein wird. Strafrecht hat mir schon immer Spass gemacht und es handelt sich um ein Rechtsgebiet, dass zumindest für mich deutlich attraktiver ist, als die anderen juristischen Gebiete. Über diesen "Ich als Strafverteidiger"-Plan werde ich mir in der nächsten Zeit so meine Gedanken machen und euch darüber auf dem Laufenden halten.

1 Kommentar:

  1. Bevor man halbherzig bzw aus der Not heraus eine eigene Kanzlei auf die Beine stellt, sollte man sich überlegen, ob es uU nicht noch andere Möglichkeiten für einen gibt, irgendwo unterzukommen. ZB man konzentriert sich auf andere "Talente", die man noch hat, oder aber man schaut, dass man (über die Arbeitsagentur) sich noch weiter für den Arbeitsmarkt (vllt auf anderen (=nichtjuristischen) Gebieten) weiterqualifiziert.

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